: Fatwa gegen Rushdie bekräftigt
Religiöses Todesurteil ist jederzeit vollstreckbar, sagt ein hoher Geistlicher in Teheran
TEHERAN afp/ap ■ Ein hoher iranischer Geistlicher hat während des Freitagsgebets in Teheran erklärt, das vom verstorbenen Gründer der Islamischen Republik, Ajatollah Chomeini, erlassene religiöse Todesurteil gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie sei weiterhin in Kraft. Die „revolutionäre Fatwa“ von Imam Chomeini könne nicht geändert werden und sei jederzeit vollstreckbar, sagte Hodschatolislam Ahmed Chatami. Teheran hatte in den vergangenen Tagen heftig kritisiert, dass die britische Königin Elizabeth II. Rushdie in den Ritterstand erhob. 1998 hatte die iranische Regierung erklärt, dass sie von sich aus nicht die Vollstreckung der Fatwa betreiben werde.
Ein Proteststreik gegen die Vergabe des Adelstitels an Salman Rushdie hat am Freitag den indischen Unionsstaat Kaschmir weitgehend lahm gelegt. Die meisten Geschäfte, Büros und Schulen in dem überwiegend von Muslimen bewohnten Gebiet blieben geschlossen. Zum Streik aufgerufen hatten mehrere islamistische Gruppen.