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Falschaussage in den 80ernSpätes Geständnis eines Polizisten

Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt. 25 Jahre später gesteht ein Polizist: "Wir haben gelogen". Er und der Anwalt erinnern sich.

Die Macht der Polizei zeigt sich manchmal auf unschöne Weise - hier beim Anti-Atomprotest 2008. Bild: dpa

Der Polizist

"Es war der letzte Höhepunkt des Kalten Krieges. Am 23. November 1983 beschloss die Bundesregierung, die Pershing-II-Rakete für die Amerikaner aufzustellen. Die Debatte im Bundestag tobte bis tief in die Nacht, während draußen die Friedensbewegung demonstrierte. Um Störungen zu verhindern, waren mehrere tausend Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet in Bonn zusammengezogen worden.

Die Gesetzeslage

Als Hüter des Rechtstaats sind Polizisten der Wahrheit besonders verpflichtet. Nicht umsonst leisten die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ihren Amtseid auf das Grundgesetz. Mit ihrer Hilfe sollen Straftaten aufgeklärt und die Gerichte befähigt werden, gerechte Urteile zu fällen. So die Theorie. Strafverteidiger haben immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Bürger aufgrund von falschen Anschuldigungen durch Polzisten verurteilt werden. Dass es über die Anzahl der Fehlurteile keine Statistik gibt, liegt auf der Hand: Es lässt sich meistens nicht beweisen. Fakt ist: Ein Polizist riskiert viel, wird er ertappt. Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr auf Bewährung kostet einen Beamten den Job.

Auch die vier Polizisten im vorliegenden Fall wären gefeuert worden, hätte der Azubi damals ausgepackt: Falsche Verdächtigung, Verfolgung von Unschuldigen, Vortäuschen einer Straftat, Falschaussage - die Palette der von ihnen begangenen Delikte ist lang. Doch nach 25 Jahren sind die Taten längst verjährt. Kein Interesse, den Fall noch mal aufzurollen, hat auch die damalige Angeklagte, Gabriele Gottwald, die zu Unrecht eine Geldstrafe wegen Beleidigung kassiert hat. Auch mit den Grünen ist Gottwald fertig.

Sie koordiniert heute für die Linkspartei im Bundestag die Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziales. PLU

Ich war 18 und gehörte zu einer Polizeieinheit aus Nordrhein-Westfalen. Wir hatten die Aufgabe, die eingezäunte Bannmeile zu bewachen. Nur Personen, die einen Bundestagsausweis hatten, sollten wir einlassen.

Es war dunkel und furchtbar kalt. Politisch hat mich diese ganze Pershing-Debatte überhaupt nicht interessiert. Hauptsache, die Russen kommen nicht, war die Haltung im Kollegenkreis. Bei Minus zehn Grad konnten wir uns was Besseres vorstellen, als uns vor dem Parlament die Beine in den Bauch zu stehen. ,Ausgerechnet jetzt muss diese linke Brut demonstrieren', schimpften meine Vorgesetzten. Die Grünen waren damals gerade in den Bundestag eingezogen. So, wie sie sich aufführten, mochte sie keiner von uns. Denen haben wir diesen verdammten Einsatz zu verdanken, stand für uns fest.

Zusammen mit einem Kollegen, der auch noch sehr jung war, war ich an einem Seiteneingang eingesetzt. Wir waren gereizt. Nicht mal aufwärmen konnten wir uns. Da kam die grüne Bundestagsabgeordnete Gabriele Gottwald mit einem Begleiter. Frau Gottwald hatte einen Bundestagsausweis, der Mann nicht. ,Sie dürfen rein, er nicht', habe ich zu Frau Gottwald gesagt. Mein Kollege war ein stiller Typ. Ich war der Wortführer. Der Mann gehöre auch zur Fraktion, hat Frau Gottwald argumentiert. Wir sollten sie gefälligst passieren lassen. Das Gespräch wurde lauter. ,Ich mache mich hier zum Affen. Ich muss mich doch nicht von solchen Leuten verscheißern lassen', rief sie schließlich empört. Aber mein Kollege und ich haben uns so aufgebaut, dass der Mann nicht durch konnte. Irgendwann habe ich über Funk Verstärkung angefordert. Die traf in Person des Zugführers und des Hundertschaftsführers ein. Da sind Frau Gottwald und der Mann wutentbrannt abgehauen.

Auf Frage des Zugführers, wer das war, habe ich gesagt: ,Das war die Abgeordnete Gottwald. Sie hat geschimpft wie ein Rohrspatz.' Wir haben die Namen notiert. Damit war die Sache für mich erst mal erledigt.

Drei Tage später rief mich mein Vorgesetzter, der Hundertschaftsführer, ins Büro. Er habe in meinem Namen gegen die grüne Bundestagsabgeordnete Gottwald Anzeige erstattet. ,Wir müssen uns nicht von solchen Leuten als Idioten, Affen und Scheißer beschimpfen lassen', erklärte er mir. Daraufhin ich: ,Das hat sie doch gar nicht gesagt.' Er: ,Egal. Wir ziehen das jetzt durch. Ich habe es gehört, ihr Kollege und der Zugführer auch.' Das sind ja Machenschaften, hab ich mir gedacht. Der Zugführer und der Hundertschaftsführer waren bei dem Streit doch gar nicht vor Ort. Aber ich habe nicht widersprochen. Ich war ja erst 18 und mitten in der Ausbildung. Wenn man das Maul aufreißt, ist man schnell weg vom Fenster. Ich hatte den Eindruck, der Hundertschaftsführer wollte mal was erleben. In einer großen Kaserne, wie es die unsere war, kann man sich mit so was profilieren. Sonst wurden wir eher zu Einsätzen wegen Parken in der dritten Reihe gerufen.

Um ehrlich zu sein: Die Geschichte hat mir gefallen. Ich bin aus der Masse der Auszubildenden rausgetreten. Das erfüllt einen mit Stolz. Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt. Von überall habe ich Schulterklopfen bekommen. Bald war ich bekannt wie ein bunter Hund.

Der Prozess fand in Bonn statt. Die Anklage lautete auf Beleidigung. Der Zuschauerraum war voll mit Polizisten. Wir waren vier Zeugen. Ich, der Azubi, war der Hauptzeuge. Mir ging ein bisschen die Muffe, weil ich gehört hatte, dass der Ströbele der Verteidiger von Frau Gottwald ist. ,Bei dem müssen Sie aufpassen. Der hat die Baader-Meinhof-Geschichte mit vertreten', hatte mich mein Hundertschaftsführer gewarnt. Aber für den Staatsanwalt und das Gericht war der Fall von Anfang an klar. Ihre Antipathie gegen Frau Gottwald und Herrn Ströbele war deutlich zu spüren. Wenn man dann noch die Kollegen im Publikum flüstern hört: ,Gib Gas!', ,Mach weiter!', wird man, so jung wie ich war, als Zeuge richtig keck. Es war ein abgekartetes Spiel, obwohl der Ströbele sehr eloquent war. Wir vier Zeugen waren uns einig. Frau Gottwald hatte keine Chance.

Auch die Berufungsverhandlung endete mit einer Verurteilung. Der Polizei als Staatsgewalt wird grundsätzlich geglaubt. Ein Polizist, so die gängige Auffassung, lügt nicht. Schließlich ist er auf das Grundgesetz vereidigt.

Zum Zeitpunkt des Berufungsprozesses hatte ich eigentlich die Schnauze voll. Aber wenn man einmal eine Falschaussage gemacht hat, kommt man nicht mehr raus - zumal, wenn vier Leute drinhängen. Es herrscht Gruppenzwang. Außerdem war ich kurz zuvor wegen Alkohols am Steuer vom Dienst suspendiert worden. Nach einer Party hatte ich den Fehler begangen, mit 1,35 Promille intus ins Auto zu steigen. Die Trunkenheitsfahrt hat mich den Polizeiberuf gekostet, weil ich noch in der Ausbildung war. Mein Hundertschaftsführer hatte richtig Angst, dass ich vor Gericht auspacken würde. Ich hatte ja nichts mehr zu verlieren. Ich bekam Anrufe. ,Machen Sie jetzt jetzt bitte keinen Ärger. Das ziehen wir durch wie beim ersten Mal. Sie sitzen genauso mit im Boot.' Man hat mir sogar Hoffnung gemacht, dass ich vielleicht doch bei der Polizei bleiben kann. Das war natürlich ein Irrtum.

Ich war dreieinhalb Jahre Polizist. Danach habe ich mich beruflich umorientiert. Durch Erzählungen von Kollegen weiß ich, dass solche Geschichten öfter vorkommen. Ich will nicht sagen, dass das die Regel ist. Aber einige haben sich damit regelrecht gebrüstet.

Das ist heute nicht anders. Ich habe noch Verbindung zur Polizei und höre, dass nach wie vor gemauschelt wird. Man kann im Einsatz immer so oder so entscheiden. Man braucht nur eine einfache Verkehrskontrolle anzugucken. Bürgern, die frech Paroli bieten oder politisch unliebsam sind, wischt man gern mal eins aus.

Was ins Beuteschema passt, wird ausgenutzt. Ich war dabei, wie ein Obdachloser, der Kinder angebaggert hat, auf der Wache getreten worden ist. Immer in den Arsch. Selbst da hatte ich das Gefühl, dass hat er verdient. Wieso packt der Kinder an? Wir haben Obdachlose - Penner, wie wir sagten - mit dem Streifenwagen 30 Kilometer außerhalb der Stadt bei Wind und Wetter ausgesetzt.

Warum ich das alles nach 25 Jahren offenbare? Ich bin selbst Opfer eines Lügenkomplotts geworden. Es ist eine extrem demütigende Erfahrung. Ich schäme mich, dass ich mich an so etwas beteiligt habe. Ist doch klar, wem der Richter glaubt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Polizei hat die Macht."

*Dieter Lehmann (Name geändert) ist 44 Jahre alt und selbstständig.

Der Anwalt

"Ein echter ehemaliger Polizist schickt mir ein Lügengeständnis. Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich die Mail in meiner Abgeordnetenpost entdeckte. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen hatte ich oft den Eindruck, dass Polizisten falsch aussagen. In weit schlimmeren Fällen als dem vorliegenden, in dem es ,nur' um eine Beleidigung ging. Aber an ein konkretes Geständnis eines Lügenkomplotts aus Gewissensbissen kann ich mich nicht erinnern.

In den Achtzigerjahren habe ich viele Leute verteidigt, die bei Demonstrationen und Aktionen gegen Raketenstationierung oder den Bau von Atomkraftwerken festgenommen wurden.

Es war die Zeit der unerbittlichen Konfrontationen der Polizei mit den Demonstranten der großen sozialen Bewegungen. Da wurden Straßen und Stationierungsorte blockiert, Bauplätze und Häuser besetzt. Die Polizei riegelte Stadtteile und ganze Regionen ab, kesselte Demonstranten ein und ging mit großer Härte häufig nach militärischen Einsatzregeln vor.

In den folgenden Strafprozessen gegen Demonstranten mussten zur Abschreckung Verurteilungen her. Immer wieder waren wir dabei mit Aussagen von Polizisten konfrontiert, die nicht stimmen konnten.

In trauriger Erinnerung ist mir eine besondere Gemeinheit. Ein Mandant berichtete, wie es ihm nach seiner Festnahme erging: Ein Polizist hielt ihn rechts, der andere links, während ein dritter sich Handschuhe anzog und ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug. Vor der Festnahme war der Mann unversehrt, danach schwer verletzt. Vor Gericht sagten die Polizisten, der Festgenommene sei auf dem Weg zur Wache absichtlich mit dem Kopf gegen eine Eisentür gelaufen. Verurteilt wurde der Verletzte - wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Die Gerichte haben Polizeibeamten in der Regel geglaubt, obwohl die Aussagen aus den geschlossenen Einheiten häufig offensichtlich von Corpsgeist und Kameradschaft geprägt waren. Uns Anwälten blieb nur, Widersprüche aufzuzeigen, Falschaussagen konnten wir nicht beweisen. Es gab Richter, die dann nicht verurteilten. Aber das war die absolute Ausnahme.

,Sei vorsichtig', habe ich Mandaten gewarnt, wenn sie gegen Polizisten vorgehen wollten. ,Hast du Zeugen? Gibt es Fotos?' Wenn nicht, habe ich von Strafanzeigen abgeraten, um die übliche Reaktion mit Gegenanzeigen zu vermeiden.

Seither fordern wir mit Bürgerrechtlern die individuelle Kennzeichnung der Polizisten in geschlossenen Einsätzen. Die amtliche Vermummung mit Uniform, Helm und Gesichtsschutz verhindert die Identifizierung eines Straftäters aus den Reihen der Polizei. Aber kein Bundesland traut sich bisher, diese Forderung umzusetzen.

Heute bemüht man sich, harten Konfrontationen von Polizei und Demonstranten entgegenzuwirken - und es gibt viel mehr Beweismittel, wie Fotos und Videos.

Aber zu Falschbeschuldigungen durch Sicherheitskräfte kommt es immer noch. In meinem letzten Fall als Strafverteidiger habe ich es erlebt. Für einen Angeklagten gibt es kaum etwas Gemeineres, als zuerst zusammengeschlagen und dann aufgrund einer Falschaussage auch noch zu Unrecht verurteilt zu werden. Kein Wunder, wenn ein Justizopfer nach so einer Erfahrung mit dem Rechtsstaat fertig ist."

Christian Ströbele, 69, ist seit 1967 Rechtsanwalt. Im Bundestag, wo er seit 1998 für die Grünen sitzt, ist er unter anderem für Polizei und Sicherheitsdienste zuständig.

PROTOKOLLE VON PLUTONIA PLARRE

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67 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • EC
    Elisabeth Chowdhury

    nun sind die unverschämten Demonstranten in Regierung und stellen sogar den Ministerpräsidenten. Ab 2011 gibt es eine neue Zeitrechnung.

    Lug und Trug sind Attribute der Erz Konservativen, und ebensolche Richter und Staatsanwälte.

  • D
    dixieklo

    gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?

  • P
    Pisser

    Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.

     

    Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.

  • V
    Verfassung

    Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!

     

    Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     

    Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!

     

    Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.

     

    Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.

     

    Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.

     

    Hochachtungsvoll

     

    Ihre Verfassung

  • LB
    Lutz Baier

    Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.

    Siehe hier: www.terrorjustiz.de

    In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.

  • WI
    Willem III

    Hallo

     

    Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,

     

    Gruß;-) Willem III

  • K
    KörteDamrau

    Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.

  • LV
    Larsen van Marsen

    @ Von Andreas

     

    Tim hat eben nicht recht, denn der straftatbestand der beamtenbeleidigung (beleidigung eines beamten wäre hier wohl besser gewesen) hat eben >nur nicht einen gesonderten status< im stgb (wenn man mal von § 195 stgb absieht, der nur den kreis der strafantragsberechtigten regelt), er (der straftatbestand) fällt mit unter den § 185 stgb (beleidigung).

  • L
    Lothar

    Ich kenne auch Beispiele für nicht korrektes Verhalten der Polizei. Das beginnt mit dem Ignorieren von Verkehrzeichen beim langsamen Streifefahren und reicht bis hin zu einem "Einbruch" in ein Gebäude, in dem Schwarzarbeiter vermutet wurden und den man aber anschließend nicht zugeben wollte. Wo bitte bleibt die Vorbildfunktion?

  • A
    Andreas

    Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen.

    Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

     

    Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.

  • PT
    Peinlicher Tim

    "Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte..."

    Etwa wie aus § 194 III 1 StGB, der in diesem Fall wohl auch noch entscheidend war?

     

    Hauptsache gepöbelt, ne?

  • H
    öhm

    mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...

    http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml

    und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...

  • P
    Pedro

    Hallo ,

    ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren.

    Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte.

    ciao

  • A
    Alpha-Hasi

    Mich würde ja interessieren, was damit nun angefangen wird. Auch wenn der Fall verjährt ist, sind die Namen bekannt und nachvollziehbar. Zumindest die Karriere der beteiligten Personen sollte verfolgt werden, um festzustellen, ob sich aus einer erfolgreichen "Maßnahme" nicht ein erfolgreiches Modell entwickelt hat.

  • S
    Staatsbuerger

    Aber.... aber.... das darf doch nicht sein :)

     

    Spass beiseite, meine Anerkennung dem Gestaendigen. Vielleicht etwas spaet, aber immerhin. Gutes Beispiel auf jeden Fall, fuer viele bis alle (und, nein, ich meine nicht nur die Polizei).

     

    Schoenes Wochenende wuenscht der Staatsbuerger

  • MM
    Mona Meurer

    Waaaaaas? Ich bin einigermaßen geschockt! Das unsere Polizei dermaßen "verkameraded" ist, hätte ich nicht gedacht. Was ist mit der Erziehung zur Grundgesetztreue in der Ausbildung? Ist das denn nur Show?

     

    Und wer sich gegen die Übermacht der Staatsgewalt wehrt, wird mit dem Vorwurf der "Majestätsbeleidigung" zum Schweigen gebracht....da wird mir mit Blick auf kommende Demonstrationen Angst und Bange! Naja, nächstes Jahr werden wir sehen, wie die Polizei in Frankreich (Nato-Gipfel) und Italien (G8-Gipfel) es mit dem Rechtsstaat hält.

  • J
    Jesse

    Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...

  • FW
    Friedrich Weitner

    Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.

  • T
    Tim

    Ihr seid echt ein peinliches Blatt. Den Tatbestand der BEAMTENBELEIDIGUNG gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht. Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte... aber klingt gut im der Schlagzeile.

     

    Peinlich. Aber man ist ja in letzter Zeit einiges gewohnt von euch.

  • BH
    Banjo Hansen

    Das ist ja nun mal was ganz Neues...

  • O
    Opfer

    Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre

    passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.

    Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.

    Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.

    Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.

  • M
    Max

    ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.

  • KI
    Kpt. Iglu

    Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?

  • DP
    daniela petry

    Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt.

    Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb.

    Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ???

    Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte.

    Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....

  • D
    dixieklo

    gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?

  • P
    Pisser

    Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.

     

    Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.

  • V
    Verfassung

    Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!

     

    Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     

    Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!

     

    Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.

     

    Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.

     

    Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.

     

    Hochachtungsvoll

     

    Ihre Verfassung

  • LB
    Lutz Baier

    Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.

    Siehe hier: www.terrorjustiz.de

    In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.

  • WI
    Willem III

    Hallo

     

    Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,

     

    Gruß;-) Willem III

  • K
    KörteDamrau

    Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.

  • LV
    Larsen van Marsen

    @ Von Andreas

     

    Tim hat eben nicht recht, denn der straftatbestand der beamtenbeleidigung (beleidigung eines beamten wäre hier wohl besser gewesen) hat eben >nur nicht einen gesonderten status< im stgb (wenn man mal von § 195 stgb absieht, der nur den kreis der strafantragsberechtigten regelt), er (der straftatbestand) fällt mit unter den § 185 stgb (beleidigung).

  • L
    Lothar

    Ich kenne auch Beispiele für nicht korrektes Verhalten der Polizei. Das beginnt mit dem Ignorieren von Verkehrzeichen beim langsamen Streifefahren und reicht bis hin zu einem "Einbruch" in ein Gebäude, in dem Schwarzarbeiter vermutet wurden und den man aber anschließend nicht zugeben wollte. Wo bitte bleibt die Vorbildfunktion?

  • A
    Andreas

    Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen.

    Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

     

    Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.

  • PT
    Peinlicher Tim

    "Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte..."

    Etwa wie aus § 194 III 1 StGB, der in diesem Fall wohl auch noch entscheidend war?

     

    Hauptsache gepöbelt, ne?

  • H
    öhm

    mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...

    http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml

    und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...

  • P
    Pedro

    Hallo ,

    ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren.

    Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte.

    ciao

  • A
    Alpha-Hasi

    Mich würde ja interessieren, was damit nun angefangen wird. Auch wenn der Fall verjährt ist, sind die Namen bekannt und nachvollziehbar. Zumindest die Karriere der beteiligten Personen sollte verfolgt werden, um festzustellen, ob sich aus einer erfolgreichen "Maßnahme" nicht ein erfolgreiches Modell entwickelt hat.

  • S
    Staatsbuerger

    Aber.... aber.... das darf doch nicht sein :)

     

    Spass beiseite, meine Anerkennung dem Gestaendigen. Vielleicht etwas spaet, aber immerhin. Gutes Beispiel auf jeden Fall, fuer viele bis alle (und, nein, ich meine nicht nur die Polizei).

     

    Schoenes Wochenende wuenscht der Staatsbuerger

  • MM
    Mona Meurer

    Waaaaaas? Ich bin einigermaßen geschockt! Das unsere Polizei dermaßen "verkameraded" ist, hätte ich nicht gedacht. Was ist mit der Erziehung zur Grundgesetztreue in der Ausbildung? Ist das denn nur Show?

     

    Und wer sich gegen die Übermacht der Staatsgewalt wehrt, wird mit dem Vorwurf der "Majestätsbeleidigung" zum Schweigen gebracht....da wird mir mit Blick auf kommende Demonstrationen Angst und Bange! Naja, nächstes Jahr werden wir sehen, wie die Polizei in Frankreich (Nato-Gipfel) und Italien (G8-Gipfel) es mit dem Rechtsstaat hält.

  • J
    Jesse

    Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...

  • FW
    Friedrich Weitner

    Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.

  • T
    Tim

    Ihr seid echt ein peinliches Blatt. Den Tatbestand der BEAMTENBELEIDIGUNG gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht. Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte... aber klingt gut im der Schlagzeile.

     

    Peinlich. Aber man ist ja in letzter Zeit einiges gewohnt von euch.

  • BH
    Banjo Hansen

    Das ist ja nun mal was ganz Neues...

  • O
    Opfer

    Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre

    passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.

    Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.

    Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.

    Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.

  • M
    Max

    ich Krieg regelmäßig mit wie sich hier in einer bayerischen Kleinstadt zwei uniformierte streifenbeamten in der Küche einer Gastwirtschaft während ihrer Dienstzeit die Schnäpse hinterschütten. Ich hab mal 6 "Stamperl" pro Mann gezählt. Und danach wieder weiter im Streifenwagen. Dagegen kann man gar nichts machen. Wer kontrolliert schon einen Polizisten auf Alkohol am Steuer.

  • KI
    Kpt. Iglu

    Deutsche Polizisten 90 % braunes Pack und kriminelles Gesindel, was ist daran neu ?

  • DP
    daniela petry

    Tja, auch ich bin ein Opfer ,dieser Staatsgewalt.

    Wurde von Rentnern mit metallenen Gehstöcken auf den Kopf geschlagen, daß eine bleibende Narbe blieb.

    Wer ist nun der Täter, und wer das Opfer ???

    Ratet mal......ich bin natürlich der böse Täter, und muss nun neben meinen Vorstrafeneintrag deswegen auch noch über tausend Euro Strafe zahlen, und wäre das nicht schon genug Betrug an mir, hat man es auch noch damit getoppt, mich dafür ein zu sperren, weil ich die Strafe nicht zahlen wollte.

    Fazit: diese Regierung macht sich seine Täter, und Arbeitslosen selbst (einen nicht geringen Prozentsatz !)und tritt ihr eigenes Grundgesetz mit Füssen....na, hauptsache die vergessen es nicht, China und andere Länder an ihre Menschenrechte zu erinnern....

  • D
    dixieklo

    gibt es hier ernsthaft jemanden der überrascht ist sowas auch mal zu lesen?wissen tun wir es doch schon lange,aufgeschrieben etwas seltener....aber was neues ist das doch nicht oder wo lebt ihr?

  • P
    Pisser

    Auch Polizisten können mal mit Absicht gegen einen Laternenpfahl rennen. Und wer sich 10 Jahre im Amt danebenbenimmt, kann 100e mögliche Feinde ansammeln.

     

    Also immer schön lieb sein, liebe Beamte, schließlich zahlen wir Eure Gehälter.

  • V
    Verfassung

    Also mir fällt dazu nur ein: Wir sind ein Land von Feiglingen!

     

    Art. 20 Abs. 4 GG ist die Lösung: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     

    Nun, nachdem ein Bürger gerichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht alles verloren hat, hat er das Recht zum Widerstand gegen diese Polizisten. Natürlich muß man sich dabei 100% sicher sein. Kommt somit nur als Betroffener oder Freund eines solchen in Betracht. Dann heißt es aber Gnade Gott diesen Polizisten oder auch andern Beamten, die die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen. Schätze die Polizisten würden es nicht toll finden, wenn nach 2 Jahren Frau und Kinder, wegen eines Scherzes als Ausdruck legitimen Widerstandes Tod sind!

     

    Ein paar Deutsche müßten das nur ein paar Mal machen und dann weht ganz schnell ein anderer Wind in Deutschland. Bei der Vielzahl der Verbrechen unserer Beamten kann der Staat nicht alle Opfer wegen Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG überwachen und schon gar nicht auf Jahre hinaus.

     

    Jedem Widerständler würde natürlich ein enormes Opfer für die Gemeinschaft abverlangt, denn der Staat würde vorerst auf seinem Unrecht bestehen. Sollte aber jemand z.B. nach 25 Jahren auspacken und der Verrat des Staates am Bürger deutlich, dann armes Deutschland. Wird viel aufzuklären und wieder gut zu machen haben.

     

    Es ist nicht richtig, daß man den Lügner nach 25 Jahren nicht mehr beikommen kann. Das Zauberwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde". Dienstaufsichtsbeschwerden sind fff (=formlos, fristlos und fruchtlos). Beamte würgen sich gegenseitig keinen rein. Ist so! Ich würde mal gerne das Lachen des Hundertschaftsführers sehen, wenn ihm sämtliche Rentenbezüge gestrichen werden. Hartz IV Empfänger wird er dann. Ist er noch im Dienst, fliegt er obendrein noch raus.

     

    Hochachtungsvoll

     

    Ihre Verfassung

  • LB
    Lutz Baier

    Also besonders überrascht bin ich nicht, weil meine eigenen Erfahrungen das Geschilderte toppen. Was auf manchen Demonstrationen abgeht, darf man niemanden erzählen, weil man dann gleich als linker Spinner dasteht. Es ist aber nicht nur bei politischen Sachen so, sondern auch wenn man gegen Zuhälter vorgeht, bei denen die Justiz Kunde ist.

    Siehe hier: www.terrorjustiz.de

    In diesem Fall haben sie alles ausgespielt was sie zur Verfügung haben.

  • WI
    Willem III

    Hallo

     

    Lügen an sich ist auch in Deutschland nicht strafbar, Herr RA (seit 1967) MdB Ströbele,

     

    Gruß;-) Willem III

  • K
    KörteDamrau

    Alle, die solche Berichte nicht glauben, denen empfehle ich eine Auswärtsfahrt als Fussballfan (am besten mit der Bahn). Sowas ist bei der begleitenden Polizei an der Tagesordnung. Oftmals kriegt man auch ganz klar Drohungen dieser Art von den Herren Staatsdienern präsentiert. Mich wundert das überhaupt nicht. Und wie es einer der Vorschreiber schon richtig bemerkte....mein "Rechtsempfinden" ist arg gestört, seit ich diese und ähnliche Erfahrungen gemacht habe.

  • LV
    Larsen van Marsen

    @ Von Andreas

     

    Tim hat eben nicht recht, denn der straftatbestand der beamtenbeleidigung (beleidigung eines beamten wäre hier wohl besser gewesen) hat eben >nur nicht einen gesonderten status< im stgb (wenn man mal von § 195 stgb absieht, der nur den kreis der strafantragsberechtigten regelt), er (der straftatbestand) fällt mit unter den § 185 stgb (beleidigung).

  • L
    Lothar

    Ich kenne auch Beispiele für nicht korrektes Verhalten der Polizei. Das beginnt mit dem Ignorieren von Verkehrzeichen beim langsamen Streifefahren und reicht bis hin zu einem "Einbruch" in ein Gebäude, in dem Schwarzarbeiter vermutet wurden und den man aber anschließend nicht zugeben wollte. Wo bitte bleibt die Vorbildfunktion?

  • A
    Andreas

    Tim hat Recht. Beamtenbeleidigung als Straftatbestand gibt es wirklich nicht. Eine Beamtenbeleidigung ist eine Beleidigung wie jede andere auch. Ob ich zum Nachbar Müller oder zu Polizist Mayer "Arschloch" sage macht keinen Unterschied. Lediglich wer anzeigen kann. Beim Polizist kann das auch der Vorgesetzte übernehmen, der Nachbar muss das schon persönlich machen.

    Und oh Wunder -sogar die Wikipedia weiß das: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

     

    Beamtenbeleidigung ist übrigens nicht die Einzige Myte. Da gibt es ein nettes Buch zu namens "Lexikon der Rechtsirrtümer". Eine Pflicht, den Ausweis mitzuführen ,gibt es z.B. auch nicht, es reicht vollkommen, wenn man ihn hat (z.B. daheim). Mitführen muss man ihn keinesfalls.

  • PT
    Peinlicher Tim

    "Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte..."

    Etwa wie aus § 194 III 1 StGB, der in diesem Fall wohl auch noch entscheidend war?

     

    Hauptsache gepöbelt, ne?

  • H
    öhm

    mensch wo ich das hier sehe, da fällt mir doch glatt ein was, hab ich im netz mal gefunden...

    http://www.indymedia.org/de/2008/06/909029.shtml

    und und und und .... und ein paar leute warten hier auch schon auf einen solchen brief...

  • P
    Pedro

    Hallo ,

    ich wurde in Hannover auch schon auf einer Wache zusammengeschlagen. Als ich eine Anzeige gemacht habe kam Postwendent eine Gegenanzeige wegen Beleidigung. Bei Gericht liefen da Zeugen der Polizei auf, die den Abend garnicht auf dem Revier anwesend waren.

    Mein Anwalt teilte mir mit, das er 90 Mandanten wegen ähnlicher Vorfälle vertreten hat, und es nur eine Verurteilung gegeben hätte.

    ciao

  • A
    Alpha-Hasi

    Mich würde ja interessieren, was damit nun angefangen wird. Auch wenn der Fall verjährt ist, sind die Namen bekannt und nachvollziehbar. Zumindest die Karriere der beteiligten Personen sollte verfolgt werden, um festzustellen, ob sich aus einer erfolgreichen "Maßnahme" nicht ein erfolgreiches Modell entwickelt hat.

  • S
    Staatsbuerger

    Aber.... aber.... das darf doch nicht sein :)

     

    Spass beiseite, meine Anerkennung dem Gestaendigen. Vielleicht etwas spaet, aber immerhin. Gutes Beispiel auf jeden Fall, fuer viele bis alle (und, nein, ich meine nicht nur die Polizei).

     

    Schoenes Wochenende wuenscht der Staatsbuerger

  • MM
    Mona Meurer

    Waaaaaas? Ich bin einigermaßen geschockt! Das unsere Polizei dermaßen "verkameraded" ist, hätte ich nicht gedacht. Was ist mit der Erziehung zur Grundgesetztreue in der Ausbildung? Ist das denn nur Show?

     

    Und wer sich gegen die Übermacht der Staatsgewalt wehrt, wird mit dem Vorwurf der "Majestätsbeleidigung" zum Schweigen gebracht....da wird mir mit Blick auf kommende Demonstrationen Angst und Bange! Naja, nächstes Jahr werden wir sehen, wie die Polizei in Frankreich (Nato-Gipfel) und Italien (G8-Gipfel) es mit dem Rechtsstaat hält.

  • J
    Jesse

    Tja, das hat mit Sicherheit jeder von uns schon einmal erlebt, was Menschen mit ausländischem Aussehen durchmachen müssen sobald sie mit der Polizei in Kontakt kommen will ich nicht erahnen müssen. "Die meisten von uns waren politisch Mitte bis rechts eingestellt", unter den Vorzeichen des Textes eine unheimliche Aussage...

  • FW
    Friedrich Weitner

    Alte Taktik. Wie war das damals zu Hausbesetzerzeiten, Zivilbeamte werfen die ersten Steine zur Legitimierung des Knüppeleinsatzes und dann werden mal eben Unbeteiligte, die bloß nach Hause wollen, krankenhausreif geschlagen und bekommen noch eine Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wie oft wurden politisch links orientierte über Monate inhaftiert, weil sie nachweislich einen Stein in der Hand hielten. Hebt man ein Waffenlager bei rechts gesinnten aus, gehen die betroffenen i.d.R. am selben Tage noch nach Hause.

  • T
    Tim

    Ihr seid echt ein peinliches Blatt. Den Tatbestand der BEAMTENBELEIDIGUNG gibt es übrigens nicht im deutschen Strafrecht. Wäre ja noch schöner wenn der Beamte oder Staatsdiener im Recht eine gesonderte Schutzposition hätte... aber klingt gut im der Schlagzeile.

     

    Peinlich. Aber man ist ja in letzter Zeit einiges gewohnt von euch.

  • BH
    Banjo Hansen

    Das ist ja nun mal was ganz Neues...

  • O
    Opfer

    Mir ist so was ähnliches Anfang der neunziger Jahre

    passiert. Ich habe damals angeblich sieben Polizeibeamte beleidigt. Als Teilnehmer einer Demo, an der ich noch nicht mal teilgenommen habe, sondern nur Zuschauer am Straßenrand während meiner Mittagspause war. Ich habe mich über das Vorgehen der Polizisten gegenüber den Demonstranten aufgeregt. Um mich herum standen noch nicht mal Polizisten. Nur ein Zivilbeamter, wie sich dann rausstellte. Dieser hat die Anzeige in die Wege geleitet. Und plötzlich gab es sieben Zeugen.

    Die Geldstrafe wurde zum Glück über eine Sammelaktion beglichen. Einige Jahre später hat sich sogar einer der Zeugen privat bei mir entschuldigt. Ich habe niemals nachgehakt, ob es polizeiinternen Druck gegeben hat, weil die ganze Sache schon genug Nerven gekostet hatte.

    Das scheint wirklich kein Einzelfall, sondern eher System zu sein.

    Danke, dass das endlich mal öffentlich thematisiert wird.