Fairere Verfahren vor Gericht: Richterabprachen verboten
Informelle Absprachen von Richtern sind unzulässig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stärkt die Rechte von Beschuldigten.
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat für die in Strafprozessen üblichen Absprachen zwischen Gericht und Angeklagten strenge Vorgaben gemacht. Einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge können Richter künftig nicht mehr auf ein Pauschalgeständnis drängen, sondern müssen weiterhin in einer Beweisaufnahme die Schuld eines Angeklagten aufklären und dessen Geständnis „zwingend auf seine Richtigkeit“ prüfen.
Zugleich wies das Gericht den Staatsanwälten ein Wächteramt als Kontrolleure von Absprachen zu (Az. 2 BvR 2628/10 u. 2 BvR 2883/10). Die bei vielen Richtern beliebten sogenannten informellen Absprachen noch vor Prozessbeginn und außerhalb des Gesetzes sind unzulässig, betonten die Richter.
Grund dafür, dass diese Praxis so verbreitet ist, sei vermutlich ein „nur unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein“, so der Strafrichter, „dass es Verständigungen ohne Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nicht geben darf“.
In einer Umfrage für das Gericht hatten knapp 60 Prozent der Richter eingeräumt, mehr als die Hälfte ihrer Absprachen informell und damit illegal vorgenommen zu haben. Als Hauptgrund hatten sie angegeben, langwierige Beweisaufnahmen vermeiden zu wollen.
Absprachen werden Revisionsgrund
Solch ein verkürzter Prozess ist laut Urteil künftig ein absoluter Revisionsgrund. Das Gericht stärkte mit diesem und weiteren Revisionsgründen die Rechte von Angeschuldigten auf ein faires Verfahren, damit sie „Übergriffe staatlicher Stellen angemessen abwehren können“.
Laut Urteil kommt der Kontrolle von Absprachen durch die Staatsanwaltschaft nun „eine herausgehoben Bedeutung“ zu. Die Staatsanwälte dürfen sich demnach nicht mehr an informellen Absprachen beteiligen und müssen künftig sogar Rechtsmittel gegen Urteile einlegen, die darauf beruhen. Weil Staatsanwälte an die Weisungen ihrer Dienstherren gebunden sind, kann „diese Kontrollfunktion“ laut Urteil künftig auch nach einheitlichen Standards erfolgen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Rücktritte an der FDP-Spitze
Generalsekretär in offener Feldschlacht gefallen
Keith Kelloggs Wege aus dem Krieg
Immer für eine Überraschung gut
Ampel-Intrige der FDP
Jetzt reicht es sogar Strack-Zimmermann
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag