Fahrradbauer in Bedrängnis: Mifa beantragt Insolvenz

Ein Einstieg indischer Investoren beim Radhersteller Mifa ist gescheitert. Das Unternehmen aus Sangerhausen kämpft ums Überleben.

Ob das Radeln auch in Zukunft noch mit Mifa-Rädern möglich ist? Bild: ap

SANGERHAUSEN dpa | Der Fahrradhersteller Mifa aus Sangerhausen hat am Montag Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Der Antrag sei nach dem Scheitern einer Vereinbarung mit dem indischen Hersteller Hero Cycles beim Amtsgericht Halle gestellt worden, teilte das Unternehmen mit. Das operative Geschäft bleibe davon unberührt und laufe wie geplant weiter. Großaktionär bei Mifa ist AWD-Gründer Carsten Maschmeyer.

Mit der Insolvenz solle die Restrukturierung des Unternehmens mit aktuell rund 600 Mitarbeitern in Eigenregie des Managements fortgesetzt werden. Die Löhne und Gehälter seien für drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit gesichert, hieß es in der Mitteilung.

„Trotz intensiver Verhandlungen mit den Verantwortlichen von Hero ist es bislang nicht gelungen, bei einem wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung zu einer abschließenden Lösung zu gelangen“, sagte Mifa-Vorstand Stefan Weniger. „Daher habe ich mich heute auch vor dem Hintergrund meiner Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern der Mifa entschieden, einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht zu stellen.“

Das Management suche nun einen Käufer für das Geschäft. Man habe in den vergangenen Monaten aus eigener Kraft große Fortschritte bei der Restrukturierung erzielt. Dies sei eine ideale Grundlage, um 2015 wieder in die Gewinnzone zurückzukehren, erklärte Weniger.

Fehler in der Bilanz

Die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Anfang des Jahres waren Fehler in der Bilanz entdeckt worden. Allein vergangenes Jahr gab es einen Verlust von mehr als 13 Millionen Euro bei 110 Millionen Euro Umsatz.

Wenn das Amtsgericht dem Antrag auf Eigenverwaltung zustimmt, wird dem Vorstand ein vorläufiger Sachwalter zur Seite gestellt. Das Management bleibt aber in den Händen des Vorstands. Voraussetzung für die Zustimmung ist unter anderem, dass die Firma über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb verfügt.

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