piwik no script img

Facebook in ThailandGefahr durch "Gefällt mir"-Button

Für thailändische Facebook-User ist der "Gefällt mir"-Button gefährlich: Wer ihn im Zusammenhang mit oppositionellen Inhalten klickt, kann in den Knast wandern.

Wollen auch auf Facebook nicht kritisiert werden: Thailands König Bhumibol Adulyadej und Königin Sirikit. Bild: dpa

Im Königreich Thailand können NutzerInnen des sozialen Netzwerks Facebook verhaftet und wegen Majestätsbeleidigung angeklagt werden, wenn sie von der "Gefällt mir"- oder der "Teilen"-Funktion Gebrauch machen. In Zusammenhang mit monarchiekritischen Inhalten könne dies als Verstoß gegen das Computerkriminalitätsgesetz und das Verbot der Majestätsbeleidigung gewertet werden.

Dies ließ der thailändische Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie Anudith Nakornthap am Donnerstag wissen, wie die Zeitung Bangkok Post berichtete.

Auch Kommentare, die lediglich in Reaktion auf die unerwünschten Inhalte geschrieben werden, können dem Minister zufolge gesetzeswidrig sein. Er riet denjenigen, die die besagten Funktionen in Zusammenhang mit vermeintlicher Majestätsbeleidigung genutzt haben, ihre Spuren auf Facebook zu löschen.

Die Erklärung des Ministers erfolgte zwei Tage nach der umstrittenen Verhaftung Amphon Tangnoppakus. Am Mittwoch war der 61-Jährige zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden.

Laut Amnesty International wird ihm vorgeworfen, im Mai 2010 vier Kurznachrichten (SMS) an das Sekretariat des damaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva verschickt zu haben. In den Nachrichten soll er die Königin von Thailand beleidigt haben. Tangnoppaku bestreite die Vorwürfe. Er wisse noch nicht einmal, wie man SMS verschicke.

In der konstitutionellen Monarchie Thailand ist das Recht auf freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt. Besonders umstritten ist Artikel 112 des Strafgesetzbuches, der jede Äußerung und Handlung untersagt, die "den König, die Königin, den Thronfolger oder den Regenten diffamiert, beleidigt oder bedroht". Was genau die Majestätsbeleidigung umfasst, wird in dem Gesetz nicht definiert.

Den Angaben einer von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützten Studie zufolge beschneidet das Majestätsbeleidigungsverbot im Zusammenspiel mit dem 2007 erlassenen Computerkriminalitätsgesetz die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet besonders stark.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • G
    Gauckustus

    Von Meinungsfreiheit scheint man in Thailand nichts zu halten.