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FLUGHAFENFlieger können nachts lärmen

20.000 Stimmen fehlen dem Volksbegehren für ein strengeres Nachtflugverbot in Schönefeld. Eine Neuregelung rückt nun in weite Ferne

Fliegen könnte so schön sein. Wenn nur - unter anderem - der Lärm nicht wäre. Bild: dpa

Das Volksbegehren für ein strenges Nachtflugverbot am künftigen Großflughafen ist gescheitert. Nach Angaben der Landesabstimmungsleiterin vom Montag verfehlten die Initiatoren das notwendige Quorum von rund 172.000 Unterschriften um knapp 20.000.

Nach einer ersten Schätzung seien etwa 160.000 Unterschriften eingegangen, teilte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach mit. Von den 83.347 bisher geprüften Signaturen seien 73.753 gültig gewesen. Das endgültige Ergebnis soll am 12. Oktober mitgeteilt werden.

Die Initiatoren, die ein komplettes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr erreichen wollen, hatten sich in den letzten Tagen der viermonatigen Sammelzeit im Aufwind gesehen. Von einem Scheitern wollte Sebastian Fasbender, Sprecher der Kampagne „Aufwachen Berlin“, am Montag auch nicht sprechen. „Heute ist ein guter Tag für die Bürgerbewegung“, so Fasbender zur taz. „Wer hätte vor drei Wochen noch gedacht, dass wir ein Ergebnis von 150.000 plus erreichen?“ Tatsächlich waren bis Ende August, als bereits drei Viertel der Zeit verstrichen worden war, lediglich rund 52.000 Unterschriften zusammengetragen worden.

Knappes Ergebnis

Von einem „tragischen“ Ausgang sprach am Montag der Verein „Mehr Demokratie“. „Das Ergebnis ist schon sehr knapp“, erklärte Sprecherin Anne Dänner. Dies werfe auch die Frage auf, ob die Hürde von 7 Prozent für ein erfolgreiches Volksbegehren nicht zu hoch angesetzt sei. In Hamburg betrage sie 5, in Brandenburg nur 4 Prozent, so Dänner. Während die Initiatoren des Volksbegehrens vor allem den entgegen allen Planungen noch nicht eröffneten Flughafen und den damit fehlenden Fluglärm sowie die Sommerferien als Bremsfaktoren anführen, sieht Dänner auch Gründe in der ehrenamtlichen Sammelstruktur. „Möglicherweise wären mehrere hauptamtliche Mitarbeiter hilfreich gewesen.“

In den vergangenen Wochen hatten die Initiatoren des Volksbegehrens immer wieder erklärt, dass man bei einem Scheitern notfalls einen zweiten Anlauf für ein neues Volksbegehren unternehmen wolle. „Das wird man sich ganz genau ansehen müssen“, sagte Fasbender. Allerdings wird eine baldige Wiederholung schwierig: Die Landesverfassung erlaubt nur ein Volksbegehren zu einem Thema pro Legislaturperiode. Bis nach der Wahl, voraussichtlich 2016, wäre damit ein erneuter Anlauf ausgeschlossen.

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3 Kommentare

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  • S
    Sabrina

    Ja so einfach ist das. Die Diskussion über die verspätete Eröffnung hat dem Volksbegehren überhaupt nicht gut getan. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, das Problem sei mehr ein Kostenproblem, welches durch die verspätete Eröffnung entstsanden sei. Und schließlich kann um 05.00 Uhr kostengünstig geflogen werden. Haha. Das Problem wird die laufende Verschuldung bei Betrieb des Flughafens sein und insgesamt teure Bau und Standort. Kostenexplosionen sollen durch verstärkten Betrieb in den Tagesrandzeiten "abgefangen" werden. Haha. Propaganda sorgt für den Eindruck, das die Problemlösung darin bestehen könnte, zu langes Nachtflugverbot zu haben und eine zu späte Eröffnung. Welche Folgekosten unserer Volkswirtschaft durch die Lärmschädigungen enstehen werden ist ausgeblendet aus dem Diskurs, ebenso die Kosten durch die falsche Standortentscheidung. Wer will wirklich spätestens um 3.30 Uhr morgens eingecheckt haben und dafür ordentlich Steuern und Abgaben gezahlt haben für die dauernde Kostenbelastung des BER? Werkzeuge der Demokratie sind immer auf "geweckte" Solidaritäten durch solide Informationspolitik angewiesen. Die Taz hat sich mit dem Beitrag über die Inkompetenz der Initiatoren nur die Initiatoren des Volksbegehrens zum Sündenbock gemacht und sich selbst entlarvt.

  • P
    Paul

    So sieht dann also eine Volksabstimmung aus. Kein Interesse an den eigenen Dingen. Unglaublich. Oder wollen die Anderen tatsächlich nachts diese Flieger überm Haus?

     

    Bitte nie einen Volksentscheid zur Wahl des Bundespräsidenten o.ä. Es dürfte eine Katastrophe werden.

  • TL
    Tim Leuther

    Naja, es fehlen dann wohl eher 30.000 Unterschriften. Warum sollten ausgerechnet die noch nicht geprüften alle gültig sein?