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FDP will Zweitwohnungsteuer prüfen

■ „Maut“ widerspricht Hauptstadtimage und fördert nicht Haushalt

Der Landesverband der FDP hat beschlossen, die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer einer juristischen Prüfung unterziehen zu lassen. Wer bis zum 1. Juli seine Zweitwohnung nicht abgemeldet hatte, muß diese Steuer zahlen. In der Beschlußvorlage heißt es, daß die „Zweitwohnungsteuer dem Image als Bundeshauptstadt nicht zuträglich“ sei. Außerdem konterkariere sie die Bemühungen aller Beteiligten, die an einer Weiterentwicklung Berlins als Wirtschaftsstandort interessiert seien. Die Partei habe Zweifel, daß die Steuer rechtlich zulässig ist.

Die FDP kritisiert die Steuer auch deswegen, weil der Stadt aufgrund der erforderlichen „Bereinigung“ der Meldedaten Einnahmeverluste im Rahmen des Länderfinanzausgleichs statt zusätzlicher Einnahmen drohten. Sie fördere nicht den Landeshaushalt, sondern allenfalls die Vermietung von Wohnungen mit Außentoilette, die von der Sonderabgabe befreit sind. taz

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