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FDP fechtet Wahl in Bayern an

München (ap) — Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat gestern über eine Klage der Opposition gegen das bayerische Wahlgesetz verhandelt. Die Richter müssen entscheiden, ob die Anwendung des D‘Hondtschen Höchstzahlverfahrens bei der bayerischen Landtagswahl im Oktober 1990 verfassungswidrig war. Alle 77 Abgeordneten der Oppositionsparteien im Landtag hatten die Wahl in einer von der FDP initiierten Klage angefochten. Kläger-Anwalt Hildebrecht Braun sprach in der mündlichen Verhandlung von „gravierenden Ungerechtigkeiten“ bei der Anwendung des D‘Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Dieses stärke die großen Parteien, in Bayern also die CSU. „Es wäre an der Zeit, daß der Wunsch der Wähler endlich respektiert wird“, forderte der Anwalt. Die getrennte Anwendung des D‘Hondtschen Höchstzahlverfahrens in den sieben selbständigen Wahlkreisen Bayerns hatte der FDP nur sieben Sitze im Landtag gebracht, während sie streng proportional gezählt auf 11,4 Sitze gekommen wäre.

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