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FDP I

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Carola von Braun im Zusammenhang mit der sogenannten Figaro-Affäre eingestellt. Es gebe keine „tatsächlichen oder rechtlichen Anhaltspunkte“ dafür, daß die FDP-Politikerin in ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzende Geld veruntreut oder sich selbst bereichert habe. Die Ermittlungen waren auf Grund einer Strafanzeige eingeleitet worden, nachdem die Rechnungsprüfer der Fraktion Abrechnungen beanstandet hatten. Der damaligen Fraktionsvorsitzenden war vorgeworfen worden, sie habe sich unter anderem Friseurrechnungen aus der Fraktionskasse bezahlen lassen. Frau von Braun war daraufhin im Februar 1994 von allen Parteiämtern zurückgetreten.

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