: FAP-Sympathisant verurteilt
Ein mehrfach wegen verfassungsfeindlicher Delikte vorbestrafter 45jähriger Berliner wurde gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz zu sechs Monaten Haft mit Bewährung und 500 Mark Geldbuße verurteilt. Der Angeklagte war am 1. Mai 1992 auf der Fahrt zu einer Veranstaltung der rechtsextremen FAP von der Polizei kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten eine umgebaute Gaswaffe sicher. Das Gericht wertete strafverschärfend die Risiken, eine solche Waffe zu einer Veranstaltung mitzunehmen, bei der mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen sei. Die Richter nahmen dem Angeklagten nicht ab, daß er als waffenerfahrener Mann keine Kenntnis von der Manipulation an seiner Gaswaffe gehabt haben wolle. Der wegen Verwendens von NS-Kennzeichen vorbestrafte Angeklagte hatte erklärt, wenn er jemandem von den Linken etwas hätte antun wollen, hätte er ganz andere Waffen mitgenommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen