Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof: „Lügen sind nicht geschützt“
Online-Netzwerke wie Facebook sollen die Gesellschaft nicht „für dumm verkaufen“. Das fordert der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof.
Bis vor zwei Wochen war Kirchhof Vizepräsident des Bundesverfassugnsgerichts. Er war Vorsitzender des für Meinungs- und Pressefreiheit zuständigen Ersten Senats. Nun diskutierte er auf dem Symposium „Debatten ohne Grenzen?“ in Triberg.
Die Verbreitung von Lügen sei nicht vom Grundgesetz geschützt, betonte Kirchhof. „Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht im Schutzbereich der Meinungsfreiheit“. Der Staat könne daher Online-Netzwerke verpflichten, keine unwahren Fakten mehr weiterzugeben. Natürlich wolle er kein Wahrheitsministerium, das mit Verboten arbeitet, aber es gebe auch weichere Instrumente, etwa Haftungsregelungen.
Soziale Medien wie Facebook und Suchmaschinen wie Google hätten eine fast schon staatsähnliche Macht. Sie müssten daher öffentlich-rechtlich mehr in die Pflicht genommen werdenm, so Kirchhof. „Der Staat muss hier ein Schutzbedürfnis befriedigen“.
Bisher können sich Plattformen wie Facebook auf das so genannte Provider-Privileg berufen. Sie müssen Inhalte nicht vorab prüfen. Rechtswidrige Inhalte müssen sie erst entfernen, wenn sie darauf hingewiesen werden („notice and take down“). Seit 2017 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Plattformen zu einem effizienten Beschwerdemanagement.
Kritik an social bots
Kirchhof hat auch „größte Sympathie“ für den Vorschlag, in sozialen Netzwerken nur noch Äußerungen mit hinterlegten Namen und Adressen zuzulassen. „Anonyme Meinungsäußerungen sind feige“, sagte Kirchhof, „wenn ich demonstriere, muss ich auch mein Gesicht zeigen“.
Für problematisch hält Kirchhof zudem social bots, die robotergesteuert Meinungen verbreiten und so tun, als wären sie Menschen. „Ist das von der Meinungsfreiheit geschützt? Da habe ich große Zweifel“, so Kirchhof. Hier werde eine Diskussion durch bloße Quantität manipuliert und so das Meinungsklima beeinflusst. Social bots könnten daher untersagt werden. Globale Player könnten verpflichtet werden, dass auf ihren Plattformen nur reale Menschen agieren.
Christoph Neuberger, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Uni München, kritisierte Kirchhofs Ansatz. „Große Internet-Plattformen können nicht wie ein Rundfunksender oder eine Zeitung in die Verantwortung genommen werden“, sie produzierten schließlich keine eigenen Inhalte, sondern bieten nur die Plattform für die Inhalte von anderen. Hier könne der Staat nur Mindesstandards setzen, etwa für Algorithmen, die die Darstellung von Diskussionsbeiträgen steuern. Social bots sollten nicht verboten werden, schließlich könnten diese auch positive Aufgaben übernehmen, etwa die automatische Verbreitung von Erdbebenwarnungen, wenn Messgeräte anschlagen.
Auch Wolfgang Kreißig, Präsident der Stuttgarter Landesanstalt für Kommunikation, lehnte es ab, soziale Plattformen wie Inhalteanbieter zu behandeln. Sie könnten nur verpflichtet werden, niemand zu diskriminieren, also Interessenten nicht willkürlich auszuschließen. Es genüge, wenn social bots gekennzeichnet würden, ein Verbot gehe zu weit.
Betina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, hofft auf neue Kräfte aus der Zivilgesellschaft, etwa wenn Medien Internetgerüchte überprüfen. „Faktenchecks finden junge Leute spannend“. Man müsse vorsichtig sein, mit dem Staat solche Kommunikationsprozesse zu regulieren.
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