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Ex-RAF-Terroristin KletteHaftbefehl erweitert

Seit Ende Februar sitzt die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette in Niedersachsen in Untersuchungshaft. Jetzt wird sie weiterer Taten beschuldigt.

Symbol der RAF auf einem Schreiben von 1992 Foto: Tim Brakemeier/ dpa

Berlin dpa | Der Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vom Amtsgericht Verden wegen zweier weiterer Taten erweitert worden. Das hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden auf Anfrage mitgeteilt.

Zuvor hatte die Welt berichtet, dass Klette mittlerweile 13 Überfälle auf Supermärkte und Geldtransporter vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass jedoch nicht in allen 13 Fällen ein dringender Tatverdacht bestehe, der für eine Haftanordnung erforderlich ist.

Dem Medienbericht zufolge geht es bei den beiden weiteren Taten um Raubüberfälle mit Komplizen: 2014 in einem Supermarkt in Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie 2015 in Osnabrück.

Bei den Taten sei niemand verletzt worden. Die Verbindung zu den Überfällen habe die Polizei nach der Analyse von Computern und Handys aus Klettes Berliner Wohnung festgestellt.

Klette war in Kreuzberg festgenommen worden

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit 2015 wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubs in mehreren Fällen gegen Klette sowie ihre einstigen RAF-Genossen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub. Klette war Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden, wo sie unter falschem Namen gelebt hatte. Seither sitzt sie im niedersächsischen Vechta in Untersuchungshaft. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.

Klette bestritt Mitte August in einem Statement, Mordversuche begangen zu haben, und sprach von staatlicher „Denunziation“ und „Medienhetze“ gegen sich sowie gegen Garweg und Staub. Gegen das Trio bestehen nach früheren Angaben auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Sie gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen getötet hatte, für aufgelöst.

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4 Kommentare

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  • "Bei den Taten sei niemand verletzt worden."

    Physisch vielleicht. Aber fragen sie doch mal nach den Traumata, die solche Taten hinterlassen.



    Ich kann diese Verharmlosungen nicht mehr höre.

    • @Emmo:

      Nur geht es nicht um Ihre Gefühle. Es geht auch nicht um Ihre weltanschaulich-emotionale Disposition. Darum wie Sie freifliegend etwas empfinden.

      Es geht um die juristische, gesetzliche Kategorie des "Mordversuchs", der für die in Rede stehenden Raubüberfälle gar nicht nachgewiesen werden kann.

      Was die einfachste Recherche - zum Beispiel zum in Rede stehenden Überfall auf einen Geldtransoporter bei Bremen - schon im ersten Anlauf stützt.

      Hier weiss die die zeitgenössische Berichterstattung aufgrund der Presseerklärung der zuständigen Behörden unmittelbar nach dem Überfall zu berichten: Es sei auf die Reifen, das Fahrzeug geschossen worden. Mit einer Panzerfaust gedroht worden. Es handelt sich also um einen bewaffneten Raubüberfall. Die Behauptung des strafverschärfenden, eine Verjährung verhindernden Mordversuchs ist also in Wahrheit eine nicht belegbare Behauptung. Die zudem von der Tatsache widerlegt wird, dass es sich bei einer aufgefundenen Panzerfaust um eine Attrappe handelt.



      Die RAF hat nie für bloße Geldbeschaffung getötet. Widerspricht aller ihrer Praxis, ihrer Haltung.



      Mag sein, das ärgert Sie mit Behörden gemeinsam. Aber auch das ist keine juristische Kategorie.

    • @Emmo:

      Fragen Sie mich mal nach meinen Traumata, dass in Stuttgart eine Festhalle nach SS-Untersturmbannführer a.D. Hanns-Martin Schleyer benannt ist.

      In meinem 64. Jahr unter geschichtslosen, begriffslosen, haltungslosen Feierabend-Moralisten.

  • Betreffs 13 Überfälle auf Supermärkte und Geldtransporter: "Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass jedoch nicht in allen 13 Fällen ein dringender Tatverdacht bestehe, der für eine Haftanordnung erforderlich ist" - Genügt nicht schon ein einziger Fall?

    Betreffs: "Bei den Taten sei niemand verletzt worden" - Soll man ihr dafür mildernde Umstände zubilligen?

    Betreffs: "Die Verbindung zu den Überfällen habe die Polizei nach der Analyse von Computern und Handys aus Klettes Berliner Wohnung festgestellt" - Vermutlich war ihr nicht bekannt, dass die Polizei mit ihren Ermittlungen stets bei den Computern und Handys von Verdächtigen beginnt. Kaum zu glauben!