Ex-Präsidenten und Alt-Kanzler: Keine freie Bürowahl mehr
Der Haushaltsausschuss beschließt neue finanzielle Regeln für Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten. Einkünfte sollen auf den Ehrensold angerechnet werden.
Foto: Wolfgang Kumm/picture alliance
afp | Die Versorgungsleistungen für frühere Bundespräsidenten und Kanzler sollen neu geregelt werden. Unter anderem sollen „zusätzliche Einkünfte“ auf den Ehrensold angerechnet werden, wie es in einem Beschluss des Haushaltsausschusses heißt.
Der am Mittwoch gefasste Beschluss sieht auch vor, die Personalausstattung der früheren Amtsträger einzugrenzen. Künftig sollen maximal ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Büro- oder Schreibkraft und ein „Chefkraftfahrer“ bezahlt werden. Auch die Höhe der Löhne wird dabei gedeckelt. Eine der Referentenstellen soll nach fünf Jahren wegfallen. Außerdem soll die Bundestagsverwaltung die Büroräume der Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten aussuchen, damit keine extrem hohen Mietkosten entstehen.
Bei den Reisekosten der Altkanzler und früheren Präsidenten fordert der Haushaltsausschuss eine Prüfung „unter dem Bundesreisekostengesetz“. Reisekosten „privater Begleitung“ sollten künftig nicht mehr erstattet werden.
Über die finanzielle Ausstattung früherer Kanzler und Staatsoberhäupter hatte es immer wieder Diskussionen gegeben. Unter anderem kritisierte der Bundesrechnungshof die umfassende Versorgung und mangelnde Kontrollmechanismen. In dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden nun Bundespräsidialamt und Bundeskanzleramt „aufgefordert, ihre Dienstaufsicht wahrzunehmen“.
Das beschlossene Papier war von Union, SPD und FDP vorgelegt worden. Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sagte der Bild-Zeitung, die vorgesehene Regelung „gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung“, stelle aber zugleich sicher, „dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient“.
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