Ex-Militärrichter über die Miliz im Kongo: „Wir greifen auch die Bevölkerung an“
Wie ahndet eine Bürgerkriegsmiliz im Kongo Verbrechen? Wann hält sie Zivilisten für legitime Ziele? Der ehemalige oberste Militärrichter der ruandischen FDLR gibt Auskunft.
taz: Herr Mbarushimana, Sie waren bis zu Ihrer Flucht nach Ruanda Vorsitzender des Militärgerichts der FDLR-Miliz im Kongo. Wie funktioniert die FDLR-Militärgerichtsbarkeit?
Etienne Mbarushimana: Wie andere Gerichte auch. Es gibt einen Anlass, ein mutmaßliches Verbrechen zu untersuchen; wir starten mit Ermittlungen; die Ergebnisse werden in einer Anklageschrift zusammengefasst. Dieses Dokument geht an den „Conseil General“ mit mir als Vorsitzendem, der dann entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. In meiner Instanz haben wir nur Verfahren gegen hohe Offiziere geführt.
Wie wird in der FDLR definiert, was als Verbrechen gilt?
Wir haben ein Strafgesetzbuch – das heißt bei uns Disziplinarcode, weil es nur für Militärs ist. Darin sind alle möglichen Vergehen, die bei einem Krieg geschehen können, aufgelistet: Verrat, Vergewaltigung, Mord, Plünderung. Auf Plünderung gibt es eine Geldstrafe. Auf Verrat oder Befehlsverweigerung gibt es die Todesstrafe.
Die FDLR wird im Ostkongo vieler Kriegsverbrechen bezichtigt. Wie stehen Sie dazu?
Nun, diese Verbrechen begeht die FDLR während kriegerischer Auseinandersetzungen. Verbrechen während der Kämpfe zwischen FDLR und Kongos Armee FARDC oder anderen Milizen sind Teil der Operationen. Manchmal wurden sie auch nicht von uns begangen, sondern von unseren Gegnern und uns dann angelastet. Ich und meine Instanz haben immer nur Verbrechen gegen Individuen behandelt, die Taten begangen haben, die nicht angeordnet waren.
Wenn also im Zuge einer Militäroperation Dörfer geplündert und zerstört werden, dann ist das im Rahmen? Gibt es dann Befehle zur Plünderung?
Das ist nicht unbedingt ein Befehl. Wenn aber die FDLR eine FARDC-Basis in einem Dorf angreift, dann zerstören wir diese Basis als Teil der Operation. Wir nehmen dann alles mit.
war bis zu seiner Flucht oberster Leiter des Militärgerichts der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas).Die FDLR kämpft die im Ostkongo und hat dort quasi-staatliche Institutionen gebildet. Er diente ab 1996 bei den ruandischen Hutu-Kämpfern im Kongo. Die taz traf ihn in Ruanda, wo er heute lebt.
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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wird zahlreicher Verbrechen im Kongo bezichtigt. Seit 4. Mai 2011 stehen deswegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein 1. Vizepräsident Straton Musoni, die in Deutschland leben, in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht. Seit dieser Woche sagen UN-Experten, die die Finanz- und Waffengeschäfte der FDLR untersucht haben, als Zeugen aus. Das taz-Prozesstagebuch.
Und werden Verbrechen gegen die Bevölkerung geahndet?
Im Kongo ist es typisch, dass Soldaten in den Dörfern bei der Bevölkerung wohnen, nicht in gesonderten Militärlagern. Sie leben in Häusern mit Frauen und Kindern. Dasselbe gilt für andere bewaffnete Gruppen. Sie haben keine Rationen oder Unterkünfte, sie werden nicht versorgt, deswegen leben sie bei den Leuten. Wenn wir also Angriffe planen, dann greifen wir auch die Bevölkerung an. Oft werden die Menschen dann Opfer im Krieg.
In einer solchen Konstellation werden die Frauen und Kinder in den Dörfern, wo Truppen stationiert sind, also nicht als Zivilisten betrachtet?
Nein, wir betrachten sie als Teil des Militärs. Wenn die Soldaten in Häusern mit Frauen und Kindern leben, darin ihre Stützpunkte errichten und so weiter – natürlich müssen wir bei einem Angriff gegen die Soldaten das ganze Dorf angreifen, also auch diejenigen, die die Soldaten aufgenommen haben.
Was ist bei Angriffen auf Dörfer, in welchen sich keine Soldaten befinden?
Wenn wir auf Dörfer treffen, in welchen keine Soldaten leben, dann ist es meistens der Fall, dass die Soldaten doch dort wohnen, sich aber gerade woanders befinden. Wenn sie uns dann angreifen, dann zielen wir als Rache auf das Dorf, in welchem sie sich niedergelassen haben.
Haben Sie im FDLR-Disziplinarcode eine Definition, wer Zivilist ist und wer nicht?
Wir haben Verfahren geführt wegen Verbrechen gegen die Bevölkerung und wegen Verbrechen gegen Militärs. Ja, wir haben das berücksichtigt.
Und wer wird als Zivilist betrachtet?
Nun, dieser Zivilist muss erst einmal zu uns kommen und Klage erheben, dass ein Vergehen an ihm begangen worden ist. Wir untersuchen das und richten dann über denjenigen unserer Kämpfer, der dieses begangen hat – und umgekehrt, wenn ein Zivilist einem von den unsrigen etwas angetan hat.
Auch bei Vergewaltigungen?
Natürlich, wenn einer unserer Kämpfer eine Frau oder ein Mädchen vergewaltigt, dann verurteilen wir ihn auch. Darauf steht Züchtigung. Auf Mord steht die Todesstrafe. Wir haben keine Gefängnisse im Dschungel, deswegen müssen wir die Strafen direkt durchführen, meistens Züchtigungen durch Schläge.
Welchen Grad des Verbrechens begeht ein FDLR-Kämpfer, wenn er die FDLR verlässt?
Ganz klar: Darauf steht die Todesstrafe. (macht eine Bewegung mit der flachen Hand gegen die Kehle) Wenn einer unserer Soldaten das Kommando verlässt, ist das ein Schwerverbrechen, vor allem für hohe Offiziere. Ich habe auch mein Leben riskiert, als ich aus der FDLR desertiert bin. Hätte man mich erwischt, dann hätten sie mich umgebracht.
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