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Ex-Diktator des Tschad vor GerichtHissène Habré bleibt hinter Gittern

Das Sondertribunal der Afrikanischen Union fällt ein Berufungsurteil über Tschads Exdiktator: Es bestätigt die lebenslange Haft.

Hissène Habré bei seiner Prozesseröffnung am 20. Juli 2016 Foto: dpa

Berlin taz | Tschads ehemaliger Diktator Hissène Habré bleibt endgültig in Haft. Das im Jahr 2013 für ihn eingerichtete Sondertribunal der Afrikanischen Union (AU) in Senegals Hauptstadt Dakar bestätigte am Donnerstag letztinstanzlich die Verurteilung des mittlerweile 74-jährigen Tschaders zu lebenslanger Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Habré, der Tschad von 1982 bis 1990 regierte und damals von Frankreich als militärischer Verbündeter gegen Libyens Diktator Muammar al-Gaddafi unterstützt wurde, wird der Tod von Zehntausenden Menschen durch systematische politische Verfolgung und Folterhaft zur Last gelegt; eine tschadische Untersuchungskommission hatte die Zahl von 40.000 Todesopfern des Habré-Regimes genannt.

Vom aktuellen tschadischen Präsidenten Idriss Déby 1990 gestürzt, hatte Habré in Senegal Zuflucht gefunden. Es dauerte ein Vierteljahrhundert, bis die Bemühungen tschadischer und internationaler Menschenrechtsgruppen Erfolg hatten, ihn vor Gericht zu bringen.

Am 30. Mai 2016 hatte das AU-Sondergericht in Dakar ihn erstinstanzlich des „systematischen und generalisierten Angriffs gegen die Bevölkerung“ seines Landes schuldig gesprochen und bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Habré hatte dagegen Berufung eingelegt.

Für Vergewaltigung verantwortlich gemacht

Am umstrittensten war gewesen, dass das Gericht ihn auch persönlich für die Vergewaltigung weiblicher politischer Häftlinge verantwortlich machte – einige von ihnen hatten als Überlebende vor dem Gericht ausgesagt.

Die Berufungsverhandlung fand im Januar in Abwesenheit des Angeklagten statt, der die Hauptverhandlung immer wieder gestört hatte.

Am 29. Juli hatte das Gericht Habré zusätzlich zu Entschädigungszahlungen verurteilt: 20 Millionen CFA-Franc (30.490 Euro) für jedes direkte Opfer von Vergewaltigung und sexueller Versklavung, 15 Millionen für jedes Opfer illegaler Inhaftierung und 10 Millionen für jedes „indirekte“ Opfer, also Hinterbliebene von Getöteten. Die Zahl der Betroffenen war nicht präzisiert worden, aber die zivilen Nebenkläger hatten 1.633 direkte und 3.108 indirekte Opfer namentlich benannt.

Das erstinstanzliche Urteil ist in der Berufung nicht in allen Einzelheiten bestätigt worden. Berichten zufolge zogen die Berufungsrichter die Glaubwürdigkeit der als Zeuginnen aussagenden Vergewaltigungsopfer in Zweifel und ließen diesen Teil des Anklagevorwurfs fallen. Auswirkungen auf das Gesamturteil und das Strafmaß hat dies jedoch nicht.

Die Berufungskammer bestätigte auch das Entschädigungsurteil und ordnete die Beschlagnahmung von Habrés als beträchtlich geltendem Vermögen zugunsten eines noch einzurichtenden Opferfonds an.

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