Ex-BGH-Richter über Afghanistan: "Mord mit gemeingefährlichen Mitteln"

Die Staatsanwaltschaft muss so schnell wie möglich die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen in Kundus aufnehmen, meint Wolfgang Neskovic, Ex-BGH-Richter und Abgeordneter der Linken.

Soldaten sichern die bei dem Luftangriff zerstörten Tanklastzüge. Bild: ap

taz: Herr Neskovic, ein Offizier der Bundeswehr hat in Afghanistan einen Nato-Luftschlag befohlen, bei dem Dutzende von Menschen ums Leben kamen. Ein Fall für die Justiz?

Wolfgang Neskovic: Natürlich. Die zuständige Staatsanwaltschaft muss so schnell wie möglich ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Was wäre der mögliche strafrechtliche Vorwurf?

Zu prüfen sind unter anderem fahrlässige Tötung, Totschlag und sogar Mord.

Mord?

Ja. Nach dem Strafgesetzbuch gilt ein Totschlag unter anderem dann als Mord, wenn er ,mit gemeingefährlichen Mitteln' durchgeführt wurde. Wenn ein Flugzeug Bomben auf gefüllte Tanklastzüge abwirft, ist das gemeingefährlich.

Die Bundeswehr befürchtete ein Selbstmordattentat der Taliban. Ist das kein Fall von Notwehr?

Notwehr setzt einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff voraus. Eine solche Notwehrlage kann ich hier aber überhaupt nicht erkennen. Die Lastzüge sollten nicht sofort eingesetzt werden, sondern laut Bundeswehr erst in den als Taliban-Hochburg geltenden Disktrikt Chahar Darah gebracht werden. Und auch das ist nicht gelungen, die Tanklaster steckten auf einer Sandbank im Fluss fest.

Wolfgang Neskovic (61, parteilos), ist rechtspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Vorher war er Richter am Bundesgerichtshof.

Was gilt, wenn die Bundeswehr irrtümlich eine Notwehrlage annahm?

Wenn - wie hier - eine Notwehrlage willkürlich behauptet wird, dann ist das völlig unbeachtlich.

Die Bundeswehr könnte aber durch das UN-Mandat gerechtfertigt sein...

Da liegt sicher der Kern der strafrechtlichen Prüfung. Die Bundeswehr hat laut ISAF-Mandat der UNO und laut Mandat des Bundestags die Aufgabe, ein sicheres Umfeld für den Aufbau des afghanischen Staates zu schaffen. Dazu gehört auch, dass sie sich selbst vor Taliban-Angriffen schützt. Insofern kann sie auch versuchen, Anschlagsvorbereitungen der Taliban mit militärischen Mitteln zu verhindern. Allerdings muss sie dabei verhältnismäßige Mittel einsetzen, sonst machen sich die handelnden Personen strafbar.

War der Einsatz von Kundus verhältnismäßig?

Wenn das halbe Dorf um die Tanklaster herumstand, um Benzin zu zapfen, wie es afghanische Zeugen schildern, dann war der Angriff eindeutig rechtswidrig und Mord. Wenn die Bundeswehr die Zivilisten im Dunkeln fahrlässig übersehen hat, kommt fahrlässige Tötung in Betracht. Die Bundeswehr ist auch im Ausland an die Grundrechte gebunden. Dazu gehört auch das Grundrecht auf Leben.

Die Bundeswehr-Führung sagt, dass vermutlich gar keine Unbeteiligten zu Schaden kamen...

Wenn Verteidigungsminister Jung wissentlich versucht, die Bestrafung eines Täters durch falsche Aussagen zu verhindern, dann kann er sich wegen Strafvereitelung strafbar machen. Nato-Generäl Smith hat inzwischen die zivilen Verwundeten im Krankenhaus von Kundus besucht, da kann man sich doch nicht hinstellen und behaupten, es habe keine zivilen Opfer gegeben. Auch die afghanischen Behörden gehen von Dutzenden zivilen Toten aus.

In Afghanistan herrscht ein kriegsähnlicher Zustand. Macht es da Sinn, staatanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Mordes oder fahrlässiger Tötung einzuleiten?

Die Bundeswehr ist in Afghanistan nicht im Krieg. Darauf weist auch die Bundesregierung immer wieder hin. Sie arbeitet auf der Grundlage des völkerrechtlichen ISAF-Mandats zur Stabilisierung des Landes. Deshalb gilt auch kein Kriegsrecht, sondern das normale deutsche Strafrecht.

Der Offizier hat aber nicht selbst getötet, die Bomben hat ein US-Flugzeug abgeworfen. Macht das einen Unterschied?

Grundsätzlich nein. Wenn sich der Verdacht bestätigt, handelte der Offizier als mittelbarer Täter. Er muss sich allerdings Unachtsamkeiten und Fehler der US-Piloten nicht zurechnen lassen, es sei denn, dass er sie durch die Art seines Befehls verursacht hat.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft bereits, ob ermittelt werden muss.

Die Potsdamer Staatsanwälte haben nur eine Eilzuständigkeit für erste Ermittlungen. Sobald sich der Anfangsverdacht einer Straftat ergibt, geben sie den Fall an die Staatsanwaltschaft am Heimatstandort des Offiziers ab.

FDP und CDU/CSU fordern eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft, damit Ermittlungen bei Auslandstaten von Soldaten schneller und effizienter werden. Eine sinnvolle Idee?

Ich halte das für gefährlich und lehne das ab. Wenn immer die gleiche Staatsanwaltschaft zuständig wäre, könnte eine zu große Nähe zur Bundeswehr entstehen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.