■ Europarat: Künftig ein Gerichtshof
Straßburg (dpa) – Der Europarat hat das Verfahren zur Schaffung eines ständigen Gerichtshofes für Menschenrechte und damit zu einer Beschleunigung der Grundrechtsverfahren eingeleitet. Das Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention sieht die Zusammenlegung der zwei bisherigen Gremien, der Kommission und des Gerichtshofes, zu einem einzigen Gerichtshof für Menschenrechte vor.
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