: Europäische Asylkonvention
■ Bundes-Justiz-Ministerin für EG-Harmonisierung des Asylrechts
Die Bundes-Ministerin mit dem einprägsam langen Namen war zu Gast in Bremen: Eine „dringende Harmonisierung“ beim europäischen Asyl- und Einwanderungsrecht hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gefordert. Wirksame Lösungen dieses schwerwiegenden Problems könnten nicht an den Grenzen der Nationalstaaten Halt machen, betonte die Ministerin am Freitag bei einer Fachkonferenz über „Politik in der Europäischen Union“ in der Hansestadt. Die Bundesregierung strebe eine europäische Asylkonvention mit materiellen und verfahrensmäßigen Garantien an.
Nach Ansicht der Justiz-Ministerin muß jeder Flüchtling wenigstens in einem EG-Staat Zugang zu einem geordneten Verfahren bekommen und von einer unabhängigen Instanz angehört werden. Neben der Anwendung der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sollte außerdem in Grundsatzfragen ein europäisches Gericht eingeschaltet werden, forderte sie. In dieses Rechtssystem müßten auch nicht zur EG gehörende Nachbarstaaten wie Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Österreich und die Schweiz einbezogen werden.
dpa/taz
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