EuGH-Urteil zu Balsamico: Alles Essig

Ein deutscher Essigmeister darf sein Produkt als deutschen Balsamico bezeichnen. Der italienische Aceto balsamico di Modena ist sauer.

Ein Mann mit Kopfschutz hält eine Flasche in die Kamera

Theo Berl präsentiert seinen „Balemasam“-Essig, ab jetzt ein „Deutscher Balsamico“ Foto: Patrick Seeger/dpa

FREIBURG taz | Auch deutsche Essigproduzenten dürfen „Balsamico“-Essig herstellen und verkaufen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geschützt sei nur die vollständige Ursprungsbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“.

Balsamico-Essig ist eine der meistverkauften Essigsorten in Deutschland. Bei der Herstellung kommt neben Wein auch Traubenmost zum Einsatz. Typisch ist die dunkle Farbe, der süß-saure Geschmack und die etwas dickflüssige Konsistenz. Balsamico-Essig kommt ursprünglich aus Modena in Norditalien. Schon im Jahr 2000 hat die EU-Kommission auf Antrag der Produzenten den Begriff „Aceto Balsamico Tradizionale di Modena“ als Ursprungsbezeichnung geschützt. Seit 2009 steht auch das nicht-traditionelle Massenprodukt „Aceto Balsamico di Modena“ unter Schutz.

Um ihre Interessen zu vertreten, gründeten die Hersteller von Modena 1993 das „Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena“, dem heute 50 Unternehmen angehören. Die Branche erzielt einen Jahresumsatz von 370 Millionen Euro, wobei 90 Prozent des Balsamico-Essigs exportiert wird. Das Konsortium mahnt häufig im Ausland konkurrierende Hersteller von Balsamico-Essig ab.

Ein Betroffener war Theo Berl aus dem badischen Kehl. Mit seinem Unternehmen Balema (Badische Lebensmittel-Manufaktur) und der Marke „1. Deutsches Essigbrauhaus“ bietet er handwerklich hergestellten Essig aus regionalen badischen Zutaten an. In 225-Liter-Holzfässern reift der Essig tausend Tage lang. Abnehmer sind Spitzenköche wie Harald Wohlfahrt, die teilweise spezielle Geschmackswünsche haben. Für den Handel produziert Berl aber auch günstigere Sorten in 3000-Liter-Fässern, die „nur“ 300 Tage lagern. Eine seiner Sorten trägt den Titel „Deutscher Balsamico“.

Essigbrauer will keinen „Balsamico“ mehr verkaufen

Berl wehrte sich mit einer Klage gegen die Abmahnung des Konsortiums. Beim Landgericht Mannheim siegten 2015 zunächst jedoch die Italiener, während das Oberlandesgericht Karlsruhe 2018 dem badischen Essigbrauer Recht gab. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit schließlich 2018 dem EuGH vor.

Der EU-Gerichtshof stellte nun klar, dass die geschützte Ursprungsbezeichnung nur die vier Worte „Aceto Balsamico di Modena“ umfasst, nicht aber die einzelnen Worte. So ist „Aceto“ nur das italinische Wort für Essig, und „Balsamico“ werde üblicherweise als Bezeichnung für Essig mit süß-saurem Geschmack verwendet.

Essigbrauer Berl freute sich über den Prozess-Erfolg, weil sonst die Existenz seines Betriebs mit inzwischen 14 Mitarbeitern auf dem Spiel gestanden hätte. Zugleich kündigte er aber an, dass er bald keinen „Balsamico“ mehr verkaufen wird, da die Qualität des italienischen nicht-traditionellen Balsamico zu schlecht sei.

„Der Balsamico mit dem blau-gelben Siegel ist minderwertige Massenware“, betont Berl. Er wird seine Produkte künftig „Balemasam“ nennen, um sich abzugrenzen. Die meisten Balsamico-Essige im deutschen Handel haben laut Berl das blau-gelbe Siegel. Auf den viel teureren „Aceto Balsamico Tradizionale di Modena“ lässt aber auch der rebellische Essigbrauer Berl nichts kommen.

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