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Essent will mehr

Niederländischer Energieriese strebt auf deutschen Markt. Eine Fusion zwischen EWE und swb könnte die Folge sein

Der in Deutschland bislang weitgehend unbekannte niederländische Energieriese „Essent“, der 51 Prozent der Anteile an den bremischen Stadtwerken „swb“ hält, will im großen Stil in den deutschen Markt einsteigen. Das hat Michael Feist, Sprecher der Geschäftsführung der Deutschen Essent, in Hamburg mitgeteilt. Essent strebe vor allem Beteiligungen bei den Stadtwerken an.

Hintergrund ist die beabsichtigte Fusion von E.ON und Ruhrgas, die das Bundeswirtschaftsministerium genehmigen will, wenn E.ON seine Anteile an kommunalen Energieversorgern wie den swb (21.1 Prozent) oder der Oldenburger EWE (28 Prozent) verkauft. Als Käufer käme Essent in Frage, der Konzern könnte damit die geografische „Lücke“ zwischen den bisherigen deutschen Beteiligungen und dem niederländischen Stammgebiet schließen. Am Ende könnte unter der Regie von Essent eine Fusion von EWE und swb stehen. Die EWE gehört derzeit schon zu den zehn „Großen“ in der deutschen Energiebranche.

„Mittelfristig wollen wir in Deutschland zwei Millionen Haushalte mit Strom und Gas versorgen“, sagte Essent-Sprecher Feist. Über die swb hält Essent derzeit schon indirekt Minderheitsbeteiligungen an den Stadtwerken Bielefeld und Gütersloh. Während es die Hoffnung des früheren swb-Vorstandes Gerhard Jochum war, dass Bremen das strategische Zentrum für die deutschen Expansionspläne für Essent werden könnte, hat der holländische Konzern nach dem Bremer Einstieg in Bielefeld klar gemacht, dass er weitere Einkäufe direkt tätigen wolle.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hält allerdings die Fusion wieder für offen, nachdem ein Oberlandesgericht im Eilverfahren „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Ministeriums-Entscheidung geäußert und diese vorerst gestoppt hatte. Die EU-Wettbewerbshüter sehen derzeit keinen Handlungsbedarf, da die beteiligten Unternehmen jeweils mehr als zwei Drittel ihrer Umsätze in nur einem EU-Land erzielen.

Beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ist derweil die dritte Beschwerde gegen die Anfang Juli erteilte Sondergenehmigung eingegangen. Eine endgültige Entscheidung der Eilanträge ist bereits im Anschluss an die Anhörung am kommenden Mittwoch möglich.

AP/taz

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