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■ TunnelgangsterErstes Urteil gefällt

Berlin (dpa) – Im Prozeß um den Berliner Tunnelcoup hat das Landgericht gestern in einem ersten Urteil den Syrer Moutaz Al Barazi zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dem als „Tunnel-Toni“ bekannt gewordenen Angeklagten wurde Beihilfe zum Einbruchdiebstahl zur Last gelegt. Er hatte die Anmietung und den Umbau der Garage organisiert, von der aus der Fluchttunnel gegraben wurde.

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