Erste Bußgeldverfahren: Ordnungsämter vs. Schnee

Leise rieselt der Schnee - und bleibt liegen. Veränderte Gesetze ändern daran nichts. 5.400 Bußgeldverfahren wurden im letzten Winter eingeleitet.

Ok, für einige hat die Nachlässigkeit der Räumdienste einen Vorteil, doch für die meisten ist eindeutig zu viel Schnee auf den Gehwegen. Bild: dpa, Florian Schuh

Auf dem Weg zum taz-Sonntagsdienst an der Bushaltestelle: Ein Winterdienst-Subunternehmer im Einsatz. Ein roter Pickup steht am Straßenrand, zwei Personen fegen mit Besen hektisch die oberste Lage frisch gefallenen Schnees beiseite, werfen auf die festgefrorene untere Schicht ein paar Handvoll Schotter, dann fliegen die Arbeitsgeräte auf die Ladefläche, die Schneefeger brausen weg zur nächsten Haltestelle.

Hunderte von Beschwerden wegen Räummängeln hätten die Berliner Ordnungsämter in den letzten Tagen schon entgegengenommen, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Kontrolleure seien an sieben Tagen in der Woche im Schichtdienst unterwegs, der Bezirk Lichtenberg habe bereits am ersten Schneetag 40 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Nach Neuschnee am Sonntag sei die Berliner Stadtreinigung (BSR) mit "ihrer gesamten Fahrzeugflotte" von 470 Wagen und 1.300 Mitarbeitern von fünf Uhr früh bis in die Abendstunden im Einsatz, um zu räumen und zu streuen, heißt es in einer späteren Meldung. Die BSR habe eingeräumt, dass es nach den ersten Schneefällen "Anlaufschwierigkeiten" gegeben habe. So seien Bushaltestellen von den damit beauftragten Subunternehmen nicht geräumt worden.

Ein deprimierendes Deja-Vu: Kaum schneit es, drehen sich Agenturmeldungen, Nachrichten, Zeitungsaufmacher und die Diskussionen in der Berlin-Redaktion nur noch um eins - das "Schneechaos" in Berlin. Gefühlt ist es plötzlich nur noch acht Wochen her, dass uns das gleiche Thema beschäftigte. Der Sommer verschwindet hinter Bergen schmutzigen Schnees.

Fast 5.500 Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Schnee- und Eisräumung wurden im vergangenen Winter eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz hervor. 112 Mitarbeiter der Ordnungsämter standen für die Kontrolle der Räum- und Streupflicht zur Verfügung: 20 in Lichtenberg, 18 in Pankow, 0 in Neukölln.

Bis zu 10.000 Euro Strafe kann es kosten, nicht zu räumen. Eine Pflicht, die den Hauseigetnümern obliegt und von diesen nach den Gesetzesänderungen, die der Senat nach dem vergangenen Winter beschlossen hat, auch kontrolliert werden muss.

Gebracht habe das "nichts", sagt laut dpa Carsten Spallek (CDU), Ordnungstadtrat von Mitte. Die Räumfirmen kämen "mit der Arbeit nicht hinterher". Das kann auch der Leiter des Lichtenberger Ordnungsamtes Wolfgang Mauermann bestätigen: Vor seinem Amt hat der beauftragte Dienst nicht geräumt - nach dem neuen Gesetz muss das Amt sich nun selbst einen Bußgeldbescheid schicken.

Vor dem Sonntagsdienst verfolge ich im Fernsehen einen Bericht, der von nicht geräumten Straßen und Gehwegen, stürzenden RentnerInnen und der Unfähigkeit der zuständigen Verwaltung, diese Zustände zu ändern, erzählt. Wieder typisch Berlin, denke ich. Und merke erst später, dass es um Hamburg geht - ich hatte NDR eingestellt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.