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Erschossener Austauschschüler DirenAngeklagter drohte mit Mord

Vier Tage vor dem Tod des Hamburger Schülers in Montana soll der Angeklagte erklärt haben, Jugendliche töten zu wollen. In seine Garage war eingebrochen worden.

Angeklagt im Fall Diren: Markus K. (rechts). Bild: ap

MISSOULA dpa/ap | Im Prozess um den im US-Bundesstaat Montana erschossenen Hamburger Austauschschüler Diren haben mehrere Friseurinnen die Morddrohungen des Angeklagten bestätigt. Nach zwei Einbrüchen habe er nur Tage vor den tödlichen Schüssen gegenüber den Frauen gesagt, dass er „ein paar Jugendliche abknallen“ wolle.

„Er machte auf mich keinen ängstlichen Eindruck. Er war einfach wütend“, sagte die dritte Friseurin. Im Wesentlichen deckten sich die Aussagen der drei Frauen, die an dem Abend in dem Friseursalon waren, als eine von ihnen dem damals 29-Jährigen die Haare schnitt. „Er war total laut und wütend“, sagte eine der Frauen. „Er sagte, er habe drei Nächte nicht geschlafen, weil er mit einer Schrotflinte auf der Lauer liege, um ein paar Kids zu töten.“ Sie habe dem keine große Bedeutung beigemessen und alles für Gerede gehalten. „Er sagte dann aber: Ich mache keine Witze. Ihr werdet das in den Nachrichten sehen.“

Vier Tage später erschoss der Mann Diren, der in seine offene Garage eingedrungen war. Der Mann spricht von Notwehr, die Anklage wirft ihm aber Mord vor. Er soll Dieben eine Falle gestellt und Diren dann ohne Bedrohung erschossen haben.

Zuvor hatte ein Jugendlicher ausgesagt, seine Diebstähle in der Garage des Angeklagten könnten zu den tödlichen Schüssen auf Diren D. geführt haben. Der 17-Jährige sagte am Donnerstag nach den Eröffnungsplädoyers in dem Fall gegen den Schützen Markus K. aus, er und ein 18-Jähriger hätten Wochen vor den Todesschüssen auf den Deutschen Gegenstände aus der Garage des Mannes gestohlen. Die Verteidigung betonte vor Gericht das Selbstverteidigungsrecht des angeklagten Hausbesitzers.

In die Garage gelockt?

Die Anklage wirft K. vor, den unbewaffneten 17-jährigen Diren D. in die Garage gelockt zu haben, indem er das Tor teilweise offen ließ und eine Geldbörse darin liegen ließ. Es ist nicht klar, warum sich der Austauschschüler in der Garage aufhielt. Die Anwälte von K. erklärten in dieser Woche, der Hamburger Junge sei Mitglied einer Gruppe Jugendlicher gewesen, die in Häuser in der Stadt eingebrochen sei.

Die 17 und 18 Jahre alten Teenager berichteten von der in der Stadt Missoula unter Jugendlichen üblichen Praxis, sich zu kleineren Banden zusammenzuschließen und „Garagen-Hüpfen“ zu betreiben. Damit sind Einbrüche in der Nachbarschaft von Markus K. gemeint, bei denen die Jugendlichen nach Einbruch der Dunkelheit nach Alkohol und anderen Dingen in den Garagen suchen.

Diese nächtlichen Diebstähle seien in der Gegend wohlbekannt gewesen, sagte der 17-Jährige. Er und sein Freund wurden für den Diebstahl eines Portemonnaies, Marihuana, Alkohol und eines Smartphones verurteilt. „Ich war der vorherige Einbrecher“, sagte der 17-jährige. „Ich war der Grund, warum er (der Angeklagte) auf eine andere Person gewartet hat.“

Prüfstein für US-Gesetze

Der Prozess in Missoula ist ein weiterer Prüfstein für Gesetze in den USA, die die bewaffnete Verteidigung von Eigentum – „stand your ground“ – straffrei stellen. In den Gerichtsakten ist vermerkt, dass Markus K. einer Nachbarin von zwei Einbrüchen erzählt habe und davon, dass er nachts Eindringlingen auflauere, um auf sie zu schießen.

Die Staatsanwältin von Deputy County, Jennifer Clark, warf dem Angeklagten vor, vor seinen Schüssen keine Warnung an Diren D. ausgesprochen zu haben. Ein weiterer Jugendlicher aus der Nachbarschaft sagte aus, es sei seltsam gewesen, dass K. in der besagten Nacht sein Garagentor aufgelassen habe, waren Hausbesitzer in der Gegend doch zu Umsicht vor Einbrechern aufgerufen worden.

Einer der Verteidiger, Paul Ryan, erklärte, Markus K. habe sein Haus, Eigentum und seine Familie gegen einen Herumtreiber geschützt. Der Hausbesitzer habe sich von der Polizei bei den Einbrüchen im Stich gelassen gefühlt. Die Gesetze Montanas ließen es zu, dass Hausbesitzer tödliche Gewalt anwenden, wenn sie ihr Eigentum oder sich selbst angegriffen fühlen. Mehr als 30 der 50 US-Staaten haben solche Gesetze, die auch „Castle Doctrine“ genannt werden – abgeleitet von dem Sprichwort „My home is my castle“.

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3 Kommentare

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  • Die bestellten Geschworenen werden schon *richten* :-(

  • Die Anklage wirft K. vor, den unbewaffneten 17-jährigen Diren D. in die Garage gelockt zu haben, indem er das Tor teilweise offen ließ und eine Geldbörse darin liegen ließ.

     

    "Gelockt"? Wirklich? Der arme Diren konnte gar nicht anders, als da einzudringen um etwas zu stehlen, weil die Tür einen Spalt offen war?

  • Na ja, ein Prüfstein für "US-Gesetze" ist das sicher nicht, warum sollte es auch?

     

    Hier hat ein Dummkopf grob fahrlässig einen anderen Dummopf mit unklaren Vorstellungen vom Eigentum, getötet.

     

    Eine Notwehrlage ist hier nicht erkennbar, eine solche Prüfung ist auch einem Laien zuzumuten.

     

    Auch ist es offenkundig das die einzige Person die "Sachen von bedeutendem Wert" zum Zeitpunkt der Schussabgabe gefährdet hat, der Schütze K. gewesen ist. Denn der hat ohne Bedrohungslage blind in die eigene Garage geschossen.

     

    Gemessen an den bestehenden Anforderungen der Rechtslage hat der K. den Tod des D. mindestens fahrlässig in Kauf genommen. Die einzigen Zweifel zugunsten des K. liegen in der ungezielten Schussabgabe.

    Notwehr richtet sich gezielt gegen einen erkennbaren Angreifer. Das Verhalten des Schützen war nicht geeignet eine angeblich gegenwärtige Gefahr zweckmäßig abzuwehren, denn eine solche Gefahr bestand zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht.