Erschließung neuer Gas-Vorkommen: CDU will Fracking regulieren
Konservative wollen Umweltverträglichkeitsprüfung für unkonventionelle Erdgas-Förderung, Wasserschutzgebiete sollen tabu sein.
HAMBURG taz | Das Fracking stärker regulieren wollen die niedersächsischen Regierungsfraktionen CDU und FDP. Sie planen eine parlamentarische Initiative, nach der grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss, wenn Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gefördert werden soll. Damit kommen sie in einem zentralen Punkt den Kritikern der Methode entgegen.
Die Grünen verlangen sogar, die Förderung für 30 Jahre auszusetzen. „Dann kann die nächste Generation entscheiden, ob sie das Gas noch braucht“, sagte Fraktionschef Stefan Wenzel kürzlich in der Landtagsdebatte zu dem Thema.
Mit der unkonventionellen Erdgasförderung verbindet die Energiewirtschaft große Hoffnungen. Die USA sind durch die Erschließung des im Gestein festsitzenden Gases zum El Dorado der Ölkonzerne geworden. Die Förderung stieg so stark, dass die Preise sanken. Aus den USA gibt es aber auch Berichte über erschreckende Umweltwirkungen: Weil viele Bohrstellen – jeweils halb so groß wie ein Fußballfeld – nötig sind, ist der Landschaftsverbrauch enorm. In Pennsylvania soll Gas ins Trinkwasser gelangt sein, so dass Anwohner eine Flamme am Wasserhahn entzünden konnten.
Beim Fracking wird mit Sand und Chemikalien versetztes Wasser tief unter die Erde gepresst. Der hohe Druck sprengt das Gestein. Aus den so entstehenden Rissen kann das festsitzende Gas entweichen. Wie ein im Auftrag des Konzerns Exxon Mobil arbeitender Expertenkreis unlängst feststellte, ist diese Technik mit besonderen Risiken verbunden: Fehler beim Bohren könnten dazu führen, dass das Grundwasser vergiftet wird. Weil das Fracking aufwändig ist und dabei Methan frei wird, ist es klimaschädlicher als konventionelles Erdgas. Außerdem verbraucht das Fracking viel Wasser, von dem ein Fünftel entsorgt werden muss. In tektonisch sensiblen Gebieten könne die Methode Erdbeben auslösen.
In einem jetzt beschlossenen Positionspapier lehnt sich die CDU-Fraktion an die Vorschläge des Expertenkreises an. Demnach soll für alle Fracking-Vorhaben künftig ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden. Das entspricht auch einer zentralen Forderung des Umweltverbandes BUND. Um das zu erreichen, muss auf Bundesebene das Bergrecht geändert werden, das die Ausbeutung von Bodenschätzen privilegiert.
Die CDU verlangt auch, dass Fracking-Verfahren mit weniger umweltschädlichen oder ganz ohne Chemikalien entwickelt werden. Fracking in Wasserschutzgebieten solle grundsätzlich verboten werden. Der Expertenkreis fordert das auch für erdbebengefährdete Gebiete. Bei der FDP kommt diese Forderung nicht vor. Wegen der vielen Konflikte mit anderen Nutzungen – von Mineralquellen bis zur Energiespeicherung – hat der BUND zudem einen dreidimensionalen Raumordnungsplan verlangt.
Die Bundesregierung hat sich noch keine Meinung zum Fracking gebildet. „Aus Sicht des Wirtschaftsministers sind beim Fracking noch viele Fragen offen“, sagte ein Sprecher von Minister Philipp Rösler (FDP). Diese sollten auf Basis eines unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens geprüft werden. Erst wenn Ergebnisse vorlägen, sei eine genaue Bewertung möglich.
Im August 2011 hat die nordrheinwestfälische Landesregierung eine „Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ ausgeschrieben. Im Februar 2012 hat das Umweltbundesamt ein ähnliches Gutachten ausgeschrieben.
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