piwik no script img

Erpressung

Wegen versuchter Erpressung hat das Hamburger Amtsgericht heute einen ehemaligen Mitarbeiter des Caritas-Verbandes zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 55jährige Mann im September 1993 von einer Angestellten einer Hotelbetreibergesellschaft 8000 Mark forderte und für den Fall der Nichtzahlung mit dem Abzug von Flüchtlingen drohte. Der Angeklagte war 1993 als Angestellter der Caritas für die Unterbringung bosnischer Flüchtlinge zuständig. Eine Hotelangestellte erklärte als Zeugin vor Gericht, der Ex-Caritas-Mitarbeiter habe ihr unmißverständlich klar gemacht, daß er „nur mit dem Finger schnippen“ müsse, dann sei „das Haus leer“. Dabei habe er ihr zu verstehen gegeben, daß er 8000 Mark haben wolle.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen