: Erpressung
Über die Erpressung der Hamburger Rechtsanwältin Jutta Heck muss nun das Landgericht verhandeln. Bisher hatte das Amtsgericht den Prozess gegen den ehemaligen Bodyguard der Anwältin geführt, der durch Drohung Intimitäten und später Geld von ihr erzwingen wollte. Da ein psychiatrischer Sachverständiger für denkbar hielt, dass der Angeklagte unter Wahnvorstellungen leidet und derartige Taten erneut begehen könnte, verwies das Amtsgericht den Fall an die höhere Instanz.
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