: Erntehelfer-Regelung
Einheimische Saisonarbeitskräfte sind in der Landwirtschaft Nordrhein-Westfalens eher die Ausnahme. Allein in den Kreis Kleve kamen 2005 knapp 6.000 überwiegend polnische Arbeitskräfte. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, den Einsatz von Saisonarbeitern aus Polen und anderen Ländern Osteuropas auf 80 Prozent des Vorjahresbedarfs zu vermindern. Gleichzeitig soll die Vermittlung inländischer Arbeitskräfte in die Betriebe verstärkt werden. Sollte das nicht in ausreichendem Maße gelingen, können weitere zehn Prozent „Gastarbeiter“ eine Arbeitsgenehmigung bekommen. In Kooperation mit den Betrieben und der Landwirtschaftskammer haben die Arbeitsagenturen der Kreise Wesel (23.535 Arbeitlose bei 2.818 offenen Stellen) und Kleve (15.791 Arbeitslose bei 3.610 offenen Stellen) jeweils Projekte initiiert, die über Beschäftigungs- und Vermittlungsträger das Ziel verfolgen, ALG-I-Empfängern und Langzeitarbeitslosen Tätigkeiten etwa im Gartenbau schmackhaft zu machen. Die Agentur verfolgt hiermit die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch den Abschluss von zeitlich begrenzten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen. Die Beschäftigungsträger SCI Moers und SOS Kinderdorf e.V Niederrhein in Kevelaer haben dazu Bewerber zugewiesen bekommen, deren Eignung sie prüfen, um sie als Saisonhelfer zu vermitteln. HERA