Ermittlungen gegen Antifas: Fragwürdige Spuren
Wegen des Überfalls auf einen Neonazi ermittelt die Polizei gegen zwei Antifaschisten. Einer von ihnen entzieht sich einem DNA-Test.
Auf seine Situation machten am Montagmittag ein Dutzend Antifaschisten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht Tiergarten aufmerksam – kritisch begleitet von etwa doppelt so vielen Polizisten.
Die Ermittlungen gegen die beiden Männer resultieren aus einem Übergriff auf den Neonazi Peter Brammann im Dezember 2015 in der Köpenicker Straße in Kreuzberg. Damals wurde der Sänger der Band „Deutsch, Stolz, Treue“ – die auch unter dem Namen „X.x.X.“ in Erscheinung tritt – von einer vierköpfigen Personengruppe tätlich angegriffen. Durch Schläge mit einem gefüllten Strumpf trug der wegen Volksverhetzung vorbestrafte Brammann Prellungen davon.
Anderthalb Jahre später ist eine DNA-Spur „das letzte, was den Beamten an Ermittlungsansätzen bleibt“, so der Anwalt des Untergetauchten, Martin Henselmann. Weder die Aussagen Brammanns noch sonstige Ansätze führten zu konkreten Tatverdächtigen.
Nun richtet sich der Fokus auf ein am Tatort zurückgelassenes Regencape. Die darauf gefundene DNA findet sich bereits in der Polizeidatenbank. Sie wurde vor acht Jahren an einem Gegenstand gefunden, den zwei damals Verdächtige kurz vor einer Polizeikontrolle entsorgt haben sollen.
Kein Beweis
Eine Übereinstimmung der DNA auf den beiden Gegenständen mit einem der nun erneut verdächtigten Antifas würde jedoch „überhaupt nichts aussagen“, so Henselmann. Sie wäre kein Beweis für eine Täterschaft – dies stehe auch in den Ermittlungsakten. Tatsächlich könnten die Spuren an der Jacke auch von einer Person stammen, die bereits zuvor mit dieser in Berührung kam.
Die Staatsanwaltschaft hatte das polizeiliche Ansinnen einer DNA-Entnahme vor einem dreiviertel Jahr schon einmal zurückgewiesen. Warum sie ihre Meinung nun geändert hat, versteht der Anwalt nicht.
Henselmann kritisiert die DNA-Entnahme als „tiefgreifenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“; die Unterstützergruppe spricht von Einschüchterungsversuchen gegen politische Aktivisten und Datensammelwut. Der Polizei werfen beide vor, dass sie das Alibi des Untergetauchten, der zum Tatzeitpunkt auf der Arbeit gewesen sei, ignoriert. So habe das vorgelegte Arbeitsbuch nicht zu Ermittlungen am Arbeitsort geführt. „Wer hat Angst vorm Alibi?“ steht dann auch auf dem Transparent, das die Unterstützer vor dem Gericht entrollen.
Sein Mandant würde sich einem Verfahren „nicht entziehen“, so Henselmann. Unabhängig davon, wie das Gericht über seine Beschwerde gegen die DNA-Entnahme entscheidet, rechnet er aber nicht mit der Eröffnung eines Verfahrens. Es gebe keine Beweise. Auch die Übereinstimmung der DNA würde daran nichts ändern.
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