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Ermittlung wegen UNiMUT in Mainz

■ 42 StudentInnen sollen den Landtag mit Flugblättern und Transparenten gestört haben

Mainz (taz) - Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 42 StudentInnen wegen „Störung eines Organs der Gesetzgebung“. Sie protestierten im Dezember auf der Zuschauertribüne des Mainzer Landtags mit Flugblättern und Transparenten gegen überfüllte Hörsäle und Wohnungsnot. Laut Paragraph 106b des Strafgesetzbuches steht auf die „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Im Mainzer Fall muß es jedoch nicht zu Anklagen kommen: Der Staatsanwalt könnte die Verfahren als „Bagatellsache“ einstellen - mit oder ohne Bußgeld. Die StudentInnen wurden nach Angaben des Asta inzwischen fast alle vernommen, verweigerten aber zum großen Teil die Aussage. Die Ermittlungsbehörde stützt ihre Anschuldigungen auf „gestochen scharfe“ Bilder, geschossen „von Pressefotografen und Sicherheitskräften“, die die Anwesenheit der Vernommenen belegen.

Die Störung des Landtags gilt als Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muß von sich aus ermitteln, sobald sie von dem Vorfall erfährt - auch wenn wie in diesem Fall keine Anzeige vorliegt. Landtagspräsident Volkert und alle Fraktionen lehnten es laut Asta bereits ab, als Nebenkläger aufzutreten.

Die Landtagsfraktionen bewerteten die studentische Protestaktion unterschiedlich. Die SPD unterstützte die StudenInnen direkt: Der Justitiar der SPD gab auf Anfrage eine Rechtsberatung. Auch die Grünen zeigten sich solidarisch. Ihr Abgeordneter Rotter fand die Aktion der StudentInnen „legitim“, weil „völlig gewaltfrei“. „Wenn die Parlamentarier nicht in die Uni gehen“, so Rotter, „um sich den Notstand anzusehen, dann müssen die StudentInnen eben ins Parlament kommen.“ Der Pressesprecher der CDU-Fraktion Heinrich beklagte, die StudentInnen hätten die Geschäftsordnung mißachtet und ihr Gastrecht mißbraucht. Die FDP, so Pressesprecher Lembach, befürwortete die Forderungen der StudentInnen. Lembach bezeichnete die Protestaktion als „wenig gravierend“ und „unheimlich harmlos“. Im Mainzer Landtag sind solche Massenaktionen rar - den alljährlichen Narrensturm an Fastnacht ausgenommen.

Fabian Fauch

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