■ Kommentar: Ermessen vergessen
Wer wird denn gleich in die Luft gehen? Da die Hamburger Regelung, trauscheinlose Lebensgemeinschaften in städtisch geförderte Wohnungen zu lassen, erst seit 1981 gilt, besteht kein Grund zur Aufregung. Vielleicht sollte der Senat angesichts dieser dezentralen Eigeninitiative der Bezirke wohlwollend erwägen, die Bezirksverwaltungsreform schnellstens rückgängig zu machen. Dann könnte es zum 20jährigen Jubiläum der Gleichstellungs-Regelung gelingen, sie umzusetzen.
Nicht nur, daß die zuständigen Angestellten des Wohnungsamtes prinzipiell nicht zugunsten Unverheirateter entscheiden. Sie behaupten darüber hinaus auch die Unwahrheit, nämlich, daß die geltenden Gesetze es nicht zulassen würden, Berechtigungsscheine von wilden – womöglich gar, igitt, homosexuellen – Paaren zusammenzulegen. Wo ein Wille ist, gibt es auch keinen Förderungsweg. Wer trotz unordentlicher Lebensverhältnisse eine bezahlbare Wohnung möchte, sollte besser mit Rechtsanwalt auf dem Wohnungsamt erscheinen.
Den Bezirks-PolitikerInnen beizubringen, daß auch Lesben und Schwule BürgerInnen, SteuerzahlerInnen und Wohnberechtigte sind, wäre eine schöne Aufgabe für den Schwuso Peter Maßmann. Der im April in den Landesvorstand gewählte SPD-Rechte hat Einsatz versprochen. Ob Maßmann, der nicht in die Bürgerschaft will, weil er in der Wirtschaft besser verdient, sich wohl für die Wohnungsprobleme der Minderbemittelten erwärmen kann? Zahlreiche Briefe (c/o SPD-Landesvorstand, Kurt-Schumacher-Allee 10, 20097 HH) könnten ihm sicher auf die Sprünge helfen.
Silke Mertins
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