Erinnerung an Bremer Brechmittel-Opfer: Langsam mahlende Gedenk-Mühlen
Mit einem Denkmal soll in Bremen an das Brechmittel-Todesopfer Laye Alama Condé erinnert werden. Künstler*innen können nun ihr Interesse bekunden.
Das Budget für das Kunstwerk – inklusive Honorar – beträgt 60.000 Euro. Die Ausschreibung richtet sich gerade auch an Blacks, Indigenous und People of Color (BIPoC). Der Bau der Gedenkstätte ist für Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Das Vorhaben ist vor allem zivilgesellschaftlichem Druck zu verdanken, für den insbesondere die Initiative in Gedenken an Laye Alama Condé immer wieder sorgt. Der damals aus Sierra Leone Geflüchtete war Ende 2004 unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen worden. Er wurde von der Polizei gefesselt, über eine Nasensonde wurden ihm Brechmittel verabreicht. Condé verlor das Bewusstsein und fiel ins Koma.
Am 7. Januar 2005 starb der 35-Jährige an den Folgen dieser Prozedur, die seit 2006 als rechtswidrig und menschenunwürdig gilt. An diesem Samstag jährt sich sein Tod zum 18. Mal, auch dieses Jahr wird in Gestalt einer Kundgebung daran erinnert (Sa, 13 Uhr, Goetheplatz).
Der Standort der Gedenkstätte steht fest
Wie auch immer sie am Ende aussehen wird, der Standort der Gedenkstätte in Bremen steht längst fest: Innenstadt, neben dem Gerhard-Marcks-Haus, in Sichtweite einer großen Polizeiwache. In einem Dokument mit Überlegungen zum Gedenkort betont die Initiative die Bedeutung dieser zentralen Lage des Ortes: Auch „das System Brechmittel“ sei ja mitten in der Stadt verortet gewesen.
Nicole Nowak, Sprecherin der Bremer Kulturbehörde, bezeichnet das Vorgehen als bundesweit einzigartig. Worauf sie anspielt, ist die Bildung einer – wohlgemerkt ehrenamtlich arbeitenden – Auswahlkommission, die darüber entscheiden soll, welcher Mahnmals-Entwurf realisiert wird. Zur Mitwirkung hat die Behörde insbesondere Bremer*innen mit Rassismus- oder auch anderen Diskriminierungserfahrungen aufgerufen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Initiative das Vorgehen zur Errichtung des Mahnmals gelobt; sie steht auch jetzt hinter der Zusammensetzung der Auswahlkommission. Die setze sich aus zehn bis zwölf Personen zusammen, darunter einige von Diskriminierung Betroffene, sagt Gundula Oerter von der Gedenk-Initiative.
Eine aktive Teilnahme an der Kommission hat die Initiative bewusst abgelehnt; ihre jahrelange Arbeit würde von der Behörde allerdings wahrgenommen und berücksichtigt, so Oerter weiter.
Forderung nach mehr als nur Symbolen
Im Jahr 2017 schuf die Initiative selbst eine mobile Gedenkstätte – zu einem Zeitpunkt also, zu dem das Thema von allen Zuständigen blockiert wurde; dieses Denkmal rotiert noch heute durch die Stadt und wird das auch weiter tun, bis zur Errichtung des offiziellen Mahnmals: Nach einem Jahr an der Hochschule Bremen zieht die Stätte jetzt an den Goetheplatz, wiederum für ein Jahr. Mit einer Unterstützung des mobilen Projekts hat die Initiative Oerter zufolge nie gerechnet – das sei eben Teil des politischen Aktivismus, der sich nun auszahle.
Die jetzt geplante dauerhafte Gedenkstätte stellt da einen wichtigen Anfang dar – aber auch nicht mehr als das: Bei allem Lob unterstreicht die Ini die Forderung nach mehr als nur symbolischem Handeln. Der langjährige Kampf – und so einer sei es, betont Gundula Oerter – sei längst nicht vorbei.
Zum anstehenden Todestag Laye Alama Condés fordert die Ini keine öffentlichkeitswirksame Entschuldigung bei allen von Brechmittelvergabe betroffenen Menschen. Einen Anfang immerhin würde eine echte Bitte um Verzeihung machen.
Weiter auf dem Tisch liegt die Forderung der Initiative, jene zu entschädigen, die Opfer der menschenverachtenden staatlichen Praktiken wurden. Die Behörden verstecken sich Oerter zufolge hinter Ausreden: Angeblich erschwere etwa die unzureichende Aktenlage es, Betroffene ausfindig zu machen. Dabei gebe es längst Modelle, um Geschädigte zu erreichen, sagt Oerter, „zum Beispiel bei Missbrauchsfällen die Fonds ‚Heimerziehung‘“.
Eine Frage des politischen Willens
Angesprochen auf die bisher unterbliebenen Entschädigungszahlungen seitens der Stadt sagt Behördensprecherin Nowak: „Anderweitige Entschädigungen werden passieren“ – sie seien unter anderem Kriterium der Auswahlkommission für die Errichtung des Gedenkortes. Eine Aufarbeitung werde „aus unterschiedlichsten Instanzen“ erfolgen, „ressortübergreifend, also nicht nur vom Kulturressort ausgehend“. Wie diese Maßnahmen konkret aussehen werden, ist offen. Auf Nachfragen verweist Nowak auf die Einzigartigkeit des laufenden Prozesses.
Überhaupt nicht einzigartig sind der strukturelle Rassismus und die Diskriminierung, die dem Brechmitteleinsatz zugrunde lagen – und die Weigerung der Behörden, Verantwortung zu übernehmen über halbgare Entschuldigungen hinaus. Das zeigt auch der direkte Vergleich mit Hamburg: Dort starb, Ende 2001 bereits, der damals 19-jährige Achidi John an gewaltsamer Verbreichung von Brechmitteln; die verantwortlichen Stellen erkennen das bis heute nicht an.
Das Leid Condés, aber auch weiterer Betroffener, die teils noch immer in Bremen leben, bedürfen umfassender Aufarbeitung, Überlebende und Betroffene müssen entschädigt werden. Zwar ist Bewegung in der Sache durchaus erkennbar, aber weiterhin nur sehr zäh. Dass es auch anders ginge, davon ist Gundula Oerter überzeugt: „Es ist, wie immer, eine Frage des politischen Willens.“
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