Erich Hoepner (1886–1944)

Am 1. September 1939 führt General Hoepner den Angriff auf Polen an. In einem Brief schreibt er: „Die Polenfrage muß ja einmal gelöst werden.“ Der Völkische Beobachter würdigt Hoepners „soldatisches Draufgängertum“.

Ab 1941 ist Hoepner Generaloberst im Rußlandfeldzug. Nach Hitlers „Kommissar-Erlaß“, der die sofortige Liquidierung von in Gefangenschaft geratenen kommunistischen Funktionären vorsieht, erklärt Hoepner gegenüber seinen Truppen: „Der Krieg gegen Rußland ist [...] der alte Kampf der Germanen gegen das Slawentum, [...] die Abwehr des jüdischen Bolschewismus. Jede Kampfhandlung muß vom eisernen Willen zur erbarmungslosen, völligen Vernichtung des Feindes geleitet sein.“

Im Sommer 1941 meldet Hoepners Panzergruppe, „172 Kommissare erledigt“ zu haben. Nach 1945 behaupten Militärs, die Erschießungszahlen seien oft nur zum Schein angegeben worden, um dem „Führererlaß“ Genüge zu tun.

Am 8. 1. 42 zieht Hoepner entgegen dem Befehl Hitlers seine Truppen vor Moskau zurück und begründet diesen Schritt: „Ich habe Pflichten, die höher stehen als die Pflichten gegenüber dem Führer.“ Hoepner wird sofort von Hitler aus der Wehrmacht ausgestoßen.

Hoepner hat Kontakte zur Militäropposition und soll nach erfolgreichem Putsch am 20. Juli Oberbefehlshaber der Heimattruppen werden. Am 7. und 8. August 1944 verhandelt der Volksgerichtshof gegen die Beteiligten des 20. Juli. Im Gegensatz zu den Mitangeklagten bestreitet Hoepner, gewußt zu haben, daß Hitler ermordet werden sollte.

Am 8. August 1944 wird Hoepner durch Erhängen am Draht in Plötzensee hingerichtet.