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Erhöhung der HaftpflichtprämieViele freie Hebammen geben Job auf

Ab 1. Juli steigt die Haftpflichtprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen. Ihr Streit mit den Krankenkassen um Ausgleich dauert jedoch an.

Die Geburtshelferin sei dafür ausgebildet, einen problematischen Schwangerschaftsverlauf zu erkennen, sagt der Hebammenverband. Foto: dpa

BERLIN taz | Die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe stehen weiter unter Druck. Die Haftpflichtprämie steigt ab 1. Juli auf 6.274 Euro im Jahr. Bereits im Juni hatten daher rund 150 Hebammen beim Deutschen Hebammenverband (DHV) ihre Haftpflicht gekündigt, sie geben damit die freiberufliche Geburtshilfe auf. Dies erklärte Katharina Jeschke vom DHV. Die Zahl der freiberuflichen Geburtshelferinnen sinkt stetig. Nur noch 2.348 freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe leisten, sind im Deutschen Hebammenverband haftpflichtversichert.

Zwar müssten die Krankenkassen die gestiegenen Haftpflichtprämien eigentlich durch höhere Honorare ausgleichen, über die genaueren Modalitäten dieses Ausgleichs gibt es jedoch Streit zwischen Hebammen und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Der GKV verhandelte darüber mit den Hebammen, aber es konnte noch keine Einigung erzielt werden. Stattdessen wurde jetzt eine Schiedsstelle eingeschaltet, deren Entscheidung nicht vor Ende Juli erwartet wird – auch daher kommt der Engpass bei den Hebammen.

Die Krankenkassen hatten vorgeschlagen, den Ausgleich für die höhere Haftpflichtprämie auf zweierlei Weise zu gewähren: Einmal sollte das Honorar pro Geburt steigen. Zum zweiten sollten aber Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr haben, einen sogenannten Sicherstellungszuschlag bekommen, heißt es in einer Mitteilung der GKV. Damit sollte auch die Existenz dieser Hebammen gesichert werden, denn sie müssen die gleiche Haftpflichtprämie zahlen wie Hebammen mit mehr Geburten. Diese Kombination hätte allerdings zur Folge gehabt, das Hebammen mit mehr Geburten schlechter gestellt würden als bisher. Der Hebammenverband lehnte diesen Vorschlag ab.

Die Kassen wollen bei Hausgeburten zudem Qualitätskriterien einführen, die der Gesetzgeber gefordert hat. Danach soll eine Schwangere vor einer Hausgeburt einen Frauenarzt konsultieren und einen Ultraschall machen lassen müssen, wenn der errechnete Geburtstermin um drei Tage überschritten ist, erklärte GKV-Sprecher Florian Lanz. Diese Kriterien gelten bereits für Geburtshäuser, sagte er.

Der Hebammenverband wirft den Krankenkassen aber vor, damit neue Ausschlusskriterien für Hausgeburten einzuführen. Die bisherige Praxis in den Geburtshäusern habe den Willen der Frau und die Entscheidung der Hebamme mit einbezogen. Eine Gefährdung sei bei den derzeit vorliegenden Ausschlusskriterien nicht wissenschaftlich beweisbar. Eine Überschreitung des errechneten Entbindungstermins käme sehr häufig vor, würde aber nicht automatisch eine Gefährdung für Mutter und Kind bedeuten, erklärte Jeschke. Die Hebamme sei dafür ausgebildet und befähigt, zu erkennen, wann eine Schwangerschaft problematisch verlaufe.

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