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Archiv-Artikel

Erfolgshonorare

Seit Juli können Mandaten und Rechtsanwälte die Vergütung vom Prozessausgang abhängig machen

Von MW

Vor Gericht ziehen und den eigenen Anwalt nur dann bezahlen, wenn er auch Erfolg hat – wäre das nicht eine tolle Sache? Bisher war die Vereinbarung solcher Erfolgshonorare in Deutschland verboten.

Jetzt können Mandant und Rechtsanwalt das Honorar vom Erfolg abhängig machen. Geht der Rechtsstreit verloren, bekommt der Anwalt weniger Geld, je nach vorheriger Vereinbarung. Endet er mit einem Sieg, darf die Vergütung höher als sonst ausfallen. Finanzielle Hürden sollen Bundesbürger künftig nicht mehr vom Versuch abhalten, auf dem Klageweg zu ihrem Recht zu kommen.

Bislang waren hierzulande Erfolgsprämien für Anwälte verboten. Das Bundesverfassungsgericht kippte das Verbot jedoch im vergangenen Jahr (AZ: 1 BvR 2576/04). Das neue Gesetz ist lockerer gefasst, lässt aber noch lange keine angelsächsischen Verhältnisse zu. In den USA und England dürfen Anwälte anders als in Deutschland damit werben, dass ihre Mandanten im Fall einer Niederlage vor Gericht nichts bis wenig zahlen müssen.

Nur wenn Bürger weder Prozesskostenhilfe bekommen noch genügend Geld für einen Rechtsstreit haben, können sie mit ihrem Anwalt über eine flexible Bezahlung verhandeln und ihr finanzielles Risiko im Fall der Niederlage überschaubar halten. In allen anderen Fällen greift die Gebührenordnung. Gedacht ist die Neuregelung vor allem für Menschen mit mittlerem Einkommen und für Fälle, in denen es um viel Geld geht, sodass der Bürger sonst auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichten müsste. Zum Beispiel im Baurecht, wenn der neue Keller feucht ist, der Häuslebauer sich gegen Pfusch zur Wehr setzen will, aber nicht mehr das nötige Kleingeld für einen Anwalt hat. Die Kosten für das Verfahren orientieren sich am Streitwert. Das kann bei Bausachen schnell ins Geld gehen. MW