Erfolg für Verleger im Urheberrecht: Kopieren geht, herunterladen nicht
Das Frankfurter Landgericht verbietet einer Unibibliothek, Digitalversionen von Büchern als Downloads anzubieten. Die Studenten müssen jetzt wieder in der Bibliothek lesen gehen.
BERLIN taz | Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Studenten in Zukunft nicht mehr ermöglichen, Digitalversionen von Büchern mit nach Hause zu nehmen. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag das Landgericht Frankfurt am Main.
Die Landes- und Universitätsbibliothek hatte ihren Studenten bisher ermöglicht, eine digitale Version von ungefähr 100 Büchern herunterzuladen. Sieben Computer standen den Studenten in der Bibliothek zur Verfügung, um die Bücher kapitelweise auszudrucken oder auch mittels eines USB-Sticks eine elektronische Version der einzelnen Kapitel mitzunehmen. Das Fazit des Frankfurter Gerichts: Kopieren geht, in digitaler Form nach Hause nehmen nicht.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Denn seit Wochen tobt in der Verlagsszene und der Internetwelt ein Streit über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Während die einen den möglichst freien Zugang zu Wissen fordern ("Open Access"), sprechen Kritiker von "Open Enteignung". Das Frankfurter Urteil fiel nun zugunsten der Verlage und der Autoren aus.
Die Bibliothek verlangte zwar ein Login an den Rechnern, womit nur Nutzer mit Benutzerausweis die digitalen Versionen nutzen konnten, sie versah die eingescannten Bücher aber nicht mit einem Digitalen Rights Management-Schutz, wie man ihn zum Beispiel von legalen Musik-Downloads kennt. Weil das Digital Rights Management fehlt, ist es theoretisch möglich, dass Studenten sich alle Kapitel des Buches auf einen USB-Stick herunterladen und sie dann ins Internet einspeisen können.
Dagegen klagte in dem Musterverfahren der Stuttgarter "Ulmer Verlag". Verhandelt wurde im konkreten Fall über die "Einführung in die neuere Geschichte" des Historikers Winfried Schulze, die in der Reihe "UTB" erschienen ist. "Wir haben nichts gegen Open Access und wollen es auch den Studenten nicht unnötig schwer machen, aber wir müssen auch schauen, dass wir unsere Bücher verkaufen können", sagte der Verleger Matthias Ulmer der taz.
In Zukunft muss die Universität verhindern, dass die Studenten digitale Kopien aus der Bibliothek mitnehmen können. Soweit wurde dem Antrag des Ulmer Verlages statt gegeben. Der Argumentation der TU Darmstadt, es würde auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Digitalversionen hinweisen, folgten die Richter nicht.
Doch auch für den Verlag war das Urteil kein Sieg auf ganzer Linie: Das Gericht erlaubte, dass den Studenten weiterhin digitale Versionen von Büchern zur Verfügung stehen - auf den Rechnern in den Bibliotheksräumen. Bietet die Universität aber weiter die Möglichkeit an, die Digitalversion auf einen USB-Stick zu ziehen, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Dafür könnte sie 12.562 Exemplare des Geschichtsbuchs kaufen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Verkehrsvorbild in den USA
Ein Tempolimit ist möglich, zeigt New York City
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich