Erfolg für Silvio Berlusconi: Freispruch im „Rubygate“-Prozess
Sieben Jahre sollte der frühere italienische Ministerpräsident für den Sex mit einer Minderjährigen ins Gefängnis. Nun hob ein Gericht die Entscheidung auf.
![](https://taz.de/picture/100671/14/Berlusconi180714.jpg)
MAILAND afp/ap | Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusoni ist im „Rubygate“-Prozess in zweiter Instanz freigesprochen worden. Nach dreistündigen Beratungen hob ein Berufungsgericht in Mailand am Freitag die in erster Instanz verhängte siebenjährige Haftstrafe für den 77-Jährigen wieder auf. Berlusconii zeigte sich erleichtert. Die Staatsanwaltschaft könnte die Entscheidung des Berufsgerichts aber anfechten und vor das höchste italienische Strafgericht bringen.
Berlusconi war im Juni vergangenen Jahres in erster Instanz wegen bezahlten Sex mit Minderjährigen und Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Er focht das Urteil an. In dem Berufungsprozess war die Staatsanwaltschaft bei der Forderung nach sieben Jahren Haft geblieben.Ist
Ihm war vorgeworfen worden, bei Partys in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die damals minderjährige Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby Rubacuore. Berlusconi soll sie für Sex bezahlt haben. Er wies alle Vorwürfe stets zurück.
Im vergangenen August war Berlusconi in einem anderen Verfahren rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt worden. Wegen seines hohen Alters musste er aber nicht in Haft, sondern leistet Sozialdienst in einem Altersheim. Die Nachricht vom Freispruch erreichte Berlusconi am Freitag, als er die Einrichtung verließ.
Der mittlerweile 77-Jährige hatte ein Vermögen als Medienunternehmer gemacht und war insgesamt dreimal italienischer Ministerpräsident. Wegen der Verurteilung in dem Steuerverfahren hatte er seinen Posten im italienischen Senat verloren. Doch ist er weiter politisch aktiv und verfügt auch ohne Amt über großen Einfluss. Gegen ihn laufen noch Dutzende weitere Verfahren. Die meisten stehen im Zusammenhang mit Geschäftsgebaren.
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