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Erfolg für Atomkraft-Gegner

Justiz Die Bundespolizei scheitert mit Kostenforderungen für ihren Einsatz gegen Protestierende beim Castortransport nach Lubmin

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Donnerstag entschieden, dass einer Kostenforderung der Bundespolizei gegenüber zwei Atomkraft-AktivistInnen die Rechtsgrundlage fehlt. Im Dezember 2010 hatten sie sich an einen im Gleisbett liegenden Betonklotz gekettet, um gegen den Castortransport zum atomaren Endlager Lubmin zu protestieren.

Die Bundespolizei hatte daraufhin von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429 Euro gefordert – als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch den Polizeieinsatz entstanden sind. Den größten Posten in der Rechnung machten die Personalkosten aus. Ebenfalls enthalten waren die Kosten der verwendeten Geräte wie Bolzenschneider und Trennscheiben.

Das Gericht entschied, dass lediglich 365,74 Euro in Rechnung gestellt werden dürften. Das Bundespolizeigesetz besagt, dass nur „durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme“ entstandene Kosten einzufordern sind. Die an die AktivistInnen gestellte Rechnung enthielt aber vor allem Personalkosten. Da die Bundespolizei steuerfinanziert ist, war die Forderung rechtswidrig.

„Wir beobachten seit Jahren, dass die Polizei versucht, Leute durch hohe Kostenforderungen abzuschrecken. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage“, erklärte der Hamburger Anwalt der beiden Angeklagten, Dieter Magsam. Die Protestaktionen seien durch das Grundgesetz geschützt und müssten gesetzeskonform aufgelöst werden. Er sehe in dem Urteil die Grundrechte betont und bestätigt.

Die Atomkraftgegner hatten 2013 bereits in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gewonnen. Gegen das am Donnerstag gefällte Urteil kann keine Revision eingelegt werden. Es ist rechtskräftig, sofern die Bundespolizei nicht versucht, eine Zulassung der Revision zu erwirken.

fABIO kaLLA

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