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Erbschaftssteuer höher, Dienstmädchen billiger

■ Jahressteuergesetz 1997: Einigung steht. Vermögenssteuer abgeschafft

Bonn (dpa/taz) – Das Jahressteuergesetz 1997 mit der Reform der Erbschaftsteuer und der Anhebung der Grunderwerbsteuer von 2,0 auf 3,5 Prozent steht. Nach zehnstündigen zähen Verhandlungen einigten sich Koalition und SPD in der Nacht zu gestern darauf, den Ländern insgesamt einen Ausgleich von knapp 8,17 Milliarden Mark zu gewähren. Damit sollen die Fehleinnahmen von 9,3 Milliarden Mark zum Großteil ersetzt werden, die durch die Abschaffung der Vermögensteuer entstehen. Diese wurde von der Bonner Koalition außerhalb des Jahressteuergesetzes durchgesetzt.

Die Einigung im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat enthält auch einen Kompromiß zur Beschäftigung von Haushaltshilfen. Der steuerlich abzugsfähige Betrag der Kosten für solche Hilfen wird auf 18.000 Mark erhöht. Die Koalition hatte 24.000 Mark verlangt, die SPD die Abschaffung der gesamten Steuerregelung. Anders als beim Kindergeld setzte sich die Koalition aber damit durch, die Erhöhung des Grundfreibetrags um ein Jahr auf 1998 zu verschieben.

Die Erbschaftsteuerreform erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 1996. Der Bundestag soll die Ergebnisse in der kommenden Woche, der Bundesrat am 19. Dezember absegnen.

Der schon während der Verhandlungen verschärfte Streit über den Wegfall auch der privaten Vermögensteuer soll aber nach Angaben des Hamburger Bürgermeisters Henning Voscherau (SPD) bis ins nächste Jahr hinein ausgedehnt werden. Um politisch die Ablehnung dieses Schritts deutlich zu machen, forderte die Mehrheit von SPD und Grünen im Ausschuß in einem Beschluß die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf auf, in dem – neben der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer – die Besteuerung privater Vermögen wieder eingeführt werden soll. Dazu erklärte der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Heribert Blens (CDU): „Es gibt für die Beibehaltung keine Mehrheit.“

Zugleich stellte Voscherau erneut klar, daß mit Wegfall der Vermögensteuer auch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1997 im Rahmen der Unternehmensteuerreform keinerlei Chancen mehr habe. Danach müßten im nächsten Jahr auch Ostunternehmen diese Steuer abführen. Ostbetriebe waren bislang von dieser Steuer verschont. Die SPD will allerdings jetzt an einem Moratorium mitwirken, um zu verhindern, daß die Gewerbekapitalsteuer auf die neuen Länder ausgedehnt wird. Zur Schonung der neuen Länder erklärte Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel: „So rasch wie möglich muß versucht werden, daß die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft wird.“

Voscherau erklärte: „Diese gesamte Beratung bleibt überschattet von der Entschlossenheit der Regierungsmehrheit, die gesamte Vermögensteuer nicht mehr zu erheben. Diese Kontroverse wird mit aller Härte auch während der Bundestagsdebatte und Beschlußfassungen ausgetragen werden.“ Sie werde „auch im Rahmen der Beratungen der Unternehmensteuerreform ... im kommenden Jahr wieder aufgenommen werden“.

Gefunden wurden Lösungen, die weitgehend der von einer Arbeitsgruppe vorbereiteten Ergebnissen entsprachen. Die Grundstücksbewertung wird für die Erbschaftsbesteuerung etwas hochgeschraubt. Die bisher geplanten neuen Steuersätze für Erbende werden um zwei Prozentpunkte angehoben. Damit erhöht sich die Erbschaftsteuer für die Länder insgesamt um 2,15 Milliarden Mark. Die höhere Grunderwerbsteuer soll rund 5,25 Milliarden Mark mehr in die Länderkassen bringen.

Kommentar Seite 10

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