: Entwurf: Recht auf Rückkehr in Vollzeit
Arbeitszeit Nach Eltern- oder Pflegezeit sollen Beschäftigte wieder auf eine volle Stelle wechseln dürfen
„Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz“, heißt es darin. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehmer zudem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren. Ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll ab einer Betriebsgröße von 15 Beschäftigten gelten. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Und nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.
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