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Entwirrter Knoten

■ Beck unterzeichnet Rundfunk- Staatsvertrag, der 1997 in Kraft tritt

Mainz (dpa/taz) – Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), hat gestern in Mainz den neuen Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnet. Das 68seitige Vertragswerk regelt unter anderem die nächste Rundfunkgebührenerhöhung um 4,45 auf 28,25 Mark im Monat sowie die Einrichtung zweier Fernsehspartenkanäle für ARD und ZDF – des sogenannten Ereigniskanals und eines Kinderprogrammkanals. Gleichzeitig legt der Vertrag ein einheitliches Medienkonzentrationsrecht und Regelungen für die Regionalprogramme bei Privatsendern fest.

Mit diesem Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei ein Knoten durchschlagen worden, der lange Zeit als unentwirrbar gegolten habe, sagte Ministerpräsident Beck bei der Unterzeichnung. Die Länder hätten damit eindrucksvoll ihre Handlungsfähigkeit in Rundfunkfragen unter Beweis gestellt. Der Vertrag wird nach der Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder den Landtagen der 16 Bundesländer zur Ratifizierung zugeleitet. Er soll am 1. Januar 1997 in Kraft treten. In den letzten Monaten hatten vor allem die Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen, Edmund Stoiber und Kurt Biedenkopf, eine Einigung torpediert. So weigerten sie sich, eine „Verpflichtung zur Ausstrahlung des ARD-Gemeinschaftsprogramms“ abzusegnen.