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Entscheidung zu SelektorenNSA-Ausschuss setzt Kanzleramt Frist

Das Kanzleramt hat noch immer nicht erklärt, wie der Bundestag über die „Selektorenliste“ informiert wird. Die Abgeordneten wollen nun endlich eine Entscheidung.

Der Sitzungssaal des NSA-Auschusses im Bundestag. Foto: dpa

Berlin afp | Aus Verärgerung über den schleppenden Gang der Aufklärung hat der Untersuchungsausschuss zur NSA-Spähaffäre dem Bundeskanzleramt eine Frist gesetzt. Bis Donnerstag kommender Woche müsse das Kanzleramt entscheiden, ob und in welcher Form der Ausschuss Einblick in die geheime Liste der Spionageziele bekommt, mit deren Ausspähung der US-Dienst NSA den Bundesnachrichtendienst (BND) beauftragt hatte. Dies teilten Ausschussmitglieder am Donnerstag in Berlin mit. Die Fristsetzung sei auch von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unterstützt worden.

Einen Antrag der Oppositionsfraktionen Grüne und Linke, Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) in die laufende Sitzung zu zitieren, wurde mit der Mehrheit der Koalitionsvertreter abgelehnt. Die Opposition hatte von Altmeier jetzt schon erfahren wollen, wie die Bundesregierung mit der so genannten Selektorenliste umzugehen gedenkt.

Der Ausschuss wolle nun von der Bundesregierung bis zum 18. Juni „eine Entscheidung, wie sie sich ein Verfahren vorstellen kann“, sagte SPD-Ausschussmitglied Christian Flisek. Die derzeitige Ungewissheit sei ein „unerträglicher Zustand“. Seine Fraktion wäre demnach grundsätzlich bereit, einen Ermittlungsbeauftragten zu ernennen, der Einblick in die geheime Liste nimmt und dann dem Ausschuss Bericht erstattet. Denkbar sei aber auch weiterhin, dass die Ausschussmitglieder selbst die Liste zu sehen bekommen.

Die Opposition lehnte einen Ermittlungsbeauftragten weiterhin ab. „Damit sind die Rechte des Untersuchungsausschusses außer Kraft gesetzt“, sagte die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Auch der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz forderte einen eigenen Blick in die Selektorenliste. Ein Ermittlungsbeauftragter wäre „nur als Merkel-Puffer dazwischengschaltet, damit die problematischen Dinge nicht mit der ganzen Härte bei der Bundeskanzlerin aufschlagen“, kritisierte von Notz.

Ex-BND-Chef soll aussagen

Der Untersuchungsausschuss begann am Donnerstagmittag mit der Befragung früherer Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, die mit der Aufsicht über die Arbeit der Geheimdienste befasst waren. Als Zeugen geladen waren zwei ehemalige Referatsleiter und ihr Gruppenleiter. Sie waren zwischen 2005 und 2011 im Kanzleramt mit Geheimdienstfragen befasst.

Der Ausschuss möchte wissen, inwieweit das Kanzleramt damals Kenntnis von fragwürdigen Lauschaktionen des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA hatte. Es geht dabei um den Verdacht, dass die NSA den deutschen Dienst zur Ausspähung europäischer Unternehmen und Regierungsstellen eingespannt haben könnte. Am Freitag soll dann der ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau vor dem Ausschuss aussagen.

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1 Kommentar

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  • In China ist man in solchen Fällen weniger zimperlich. Obwohl ich das dortige Regime ablehne, wünsche ich mir dennoch ab und zu heimlich, daß man in Deutschland zumindest in solchen Fällen die chinesische Methode übernimmt.