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Entscheidung über die EndlagersucheNeue Kommission für alte Fragen

Dienstag wollen sich Bund und Länder auf das Standortsuch-Gesetz einigen. Entscheidende Details wird ein neues Gremium später entscheiden.

Bundesumweltminister Peter Altmaier will von Gorleben nicht lassen – und erntet damit Widerspruch. Bild: dpa

BERLIN taz | Es sind große Erwartungen an eine kleine Gruppe: 24 Menschen sollen die Grundlagen für die Lösung eines Problems legen, über das das Land seit mehr als 30 Jahren streitet. Der Kompromiss fürs Endlagersuch-Gesetz, über das Bund und Länder heute verhandeln, sieht eine neue Kommission vor, auf deren Mitglieder – zur Hälfte aus der Parteipolitik, zur Hälfte aus dem Rest der Gesellschaft – große Fragen warten: Wohin mit dem Atommüll? Soll er ober- oder unterirdisch gelagert werden? Ist Salz, Ton oder Granit am besten geeignet? Und welche Standorte sollen näher untersucht werden? (pdf-Grafik)

Eineinhalb Jahre lang hatten Bund und Länder versucht, sich auf ein gemeinsames Endlagersuch-Verfahren zu einigen. Nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen im Februar schien ein Kompromiss wieder unwahrscheinlicher.

Denn die neue rot-grüne Regierung bestand darauf, den umstrittenen Salzstock Gorleben bei der Suche auszunehmen – oder wenigstens Kriterien festzulegen, die seinen Verbleib im Verfahren unwahrscheinlich machen würden. Das lehnten der Bund und viele der anderen Länder entschieden ab.

Dennoch sind alle Beteiligten optimistisch, Dienstagabend nach einem erneuten Bund-Länder-Gipfel eine Einigung verkünden zu können.

Die Grundlage dafür hatten Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) sowie der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und sein Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) bereits vor zwei Wochen gelegt: Damals verständigten sie sich darauf, die 24-köpfige Kommission zu gründen. Diese soll innerhalb von zwei Jahren jene Fragen klären, über die sich die Politiker derzeit nicht einigen können.

Dazu gehören die heftig umstrittenen Ausschluss- und Sicherheitskriterien ebenso wie die Organisation des Verfahrens. Im Gegenzug für die Zusicherung, dass die mit Zweidrittelmehrheit zu treffenden Empfehlungen der Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, hatte Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben – anders als im Wahlkampf versprochen – zunächst im Verfahren bleiben darf.

Keine Verbindlichkeit

Mittlerweile sind diese Vorschläge in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Der Text, der der taz vorliegt, listet zwar alle vorgesehenen Aufgaben des neuen Gremiums auf – doch eine Verbindlichkeit ist nicht gegeben. In der Einleitung heißt es vielmehr, auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission werde das Gesetz „evaluiert und gegebenenfalls geändert“.

Das stößt nicht nur bei Umweltverbänden auf Kritik. Auch die aus Niedersachsen stammende Grünen-Europaabgeordnete Rebecca Harms, die die Pläne für die neue Kommission vor zwei Wochen noch begrüßt hatte, geht jetzt auf Distanz: „Es muss im Gesetz klar geregelt sein, dass und wie die Ergebnisse der Kommission Einfluss auf das Auswahlverfahren haben“, sagte Harms der taz. „Das muss Niedersachsen zur Bedingung für die Zustimmung machen.“

Weil aus Verhandlungskreisen zu hören ist, dass anderen Bundesländern der Einfluss der Kommission schon jetzt zu groß ist, könnte dieser Punkt in den abschließenden Verhandlungen zu Schwierigkeiten führen.

Bundestag oder Behörde

Ebenfalls noch umstritten ist die Frage, ob die Entscheidung über die noch zu erkundenden Standorte formal vom Bundestag oder – wie von Niedersachsen gefordert – von einer neuen Regulierungsbehörde gefällt wird, was die Klagemöglichkeiten weniger beschränken würde.

Umweltverbände forderten am Montag, zunächst die Ergebnisse der Atommüll-Kommission abzuwarten, bevor überhaupt ein Gesetz verabschiedet wird. Das lehnte Bundesumweltminister Altmaier ab. „Wir dürfen nicht nochmal vier Jahre Zeit verlieren“, sagte er der taz. „Es ist nicht vorhersehbar, ob der derzeitige Konsens auch in Zukunft noch besteht.“

Das Ministerium will das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli durch Bundestag und Bundesrat bringen. Wenn die Einigung auf den Gesetzentwurf an diesem Dienstag gelinge, sei dies zu schaffen.

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