Entscheidung rechtskräftig: Klinsmann muss taz-Titel hinnehmen
Auch vorm Oberlandesgericht München verliert der ehemalige Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann. Jetzt hat er Zeit, immer an die schönen Dinge im Leben zu denken.

BERLIN taz | Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass Jürgen Klinsmann seine Abbildung als "Gekreuzigter" im Rahmen einer Fotomontage auf der taz-Titelseite vom Ostersamstag hinnehmen muss. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Es sei ein Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit der taz und unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um Kunst handelt, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 18 W 1391/09 9 O 6897/09 LG München vom 7. 7. 2009).
Entsprechend hatte bereits im April das Landgericht geurteilt. Das Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde Klinsmanns zurück. Der Extrainer des FC Bayern müsse seine Abbildung als "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung" hinnehmen.
Die taz hatte mit der Fotomontage in satirischer Weise die Wortberichterstattung über den beruflichen Niedergang des Antragstellers als Trainer des Fussballvereins FC Bayern München illustriert. Klinsmann war kurz darauf von seiner Aufgabe freigestellt worden.
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