Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kosovo-Einsatz rechtens
Die Klage der Linkspartei gegen den Kosovoeinsatz ist gescheitert. Nach der Abspaltung des Kosovo war kein sofortiges neues Mandat für den Einsatz der Bundeswehr erforderlich.
Nach der Abspaltung des Kosovo war kein sofortiges neues Bundestagsmandat für den dortigen Einsatz der Bundeswehr erforderlich. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzbeschluss zur Parlamentsverantwortung bei Auslandseinsätzen. Die Richter lehnten dabei eine Klage der Linken ab.
Die Bundeswehr ist seit 1999 an der Internationalen Kosovoschutztruppe KFOR beteiligt, derzeit mit 2.200 Soldaten. Jahr für Jahr beschließt der Bundestag den Einsatz neu, so auch im Juni 2007. Nach Ansicht der Linken war dieses Mandat jedoch obsolet geworden, als das Kosovo sich im Februar 2008 von Serbien abspaltete und seine Unabhängigkeit ausrief. Die Bundeswehr diene jetzt nicht mehr einer einvernehmlichen Lösung des Kosovokonflikts, so die Linke, sondern habe einseitig für die Kosovaren Partei genommen. Die Fraktion erhob Organklage gegen die Bundesregierung, weil sie nicht sofort den Bundestag um ein neues Mandat ersucht hatte.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Organklage jetzt für "offensichtlich unbegründet", nutzte den Fall aber zu einem Grundsatzbeschluss. Er verdeutlicht, wann ein Auslandseinsatz bei veränderten Bedingungen ein neues Mandat benötigt und wann nicht. So entfalle die Bundestagszustimmung zu einem Militäreinsatz nur dann, wenn eine im Parlamentsbeschluss ausdrücklich genannte rechtliche oder faktische Bedingung wegfällt. Bloße Zweifel am Fortbestehen der Bedingung genügen nicht. In Zweifelsfällen könne der Bundestag aber die Rückholung der Truppen beschließen. Mit diesen Regeln wollen die Verfassungsrichter vor allem Rechtssicherheit schaffen. Ein Bundestagsmandat für Auslandseinsätze soll nur in ganz eindeutigen Fällen vor Ablauf seiner Frist enden.
Im Kosovobeschluss des Bundestags hieß es: "Die Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen […] vorliegt." Gemeint war die Resolution 1244, die seit 1999 Grundlage der KFOR-Truppe ist. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist die Resolution "jedenfalls formal" noch in Kraft. Sie berufen sich darauf, dass die Regierung des Kosovo wie auch die Staaten, die für die KFOR Soldaten stellen, von der Fortgeltung ausgehen. Die Linke hatte die weitere Anwendbarkeit von Resolution 1244 nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo infrage gestellt.
Die Verfassungsrichter ließen offen, ob sie die Abspaltung des Kosovo und die deutsche Anerkennung des neuen Staates für zulässig halten. Das Gericht habe keine allgemeine Völkerrechtsaufsicht über die Bundesregierung. Diese Zurückhaltung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts.
Dennoch dürfte sich die Linke ärgern, denn das kaum verdeckte Ziel der Klage war, die Bundesregierung völkerrechtlich bloßzustellen. Schließlich ist die Sezession des Kosovo international hoch umstritten. So forderte die UN-Generalversammlung im Oktober 2008 den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu einem Gutachten über die Zulässigkeit der Abspaltung auf. Der Bundestag in seiner Mehrheit hat sich von den Zweifeln bisher nicht beeindrucken lassen. Er hat jährlich das Bundeswehrmandat für die KFOR-Truppe verlängert - gegen die Stimmen der Linken. (Az.: 2 BvE 4/08)
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