Entschädigung wegen rechtem Terror: Fonds und Denkmal für NSU-Opfer
Der Thüringer Landtag hat beschlossen, die Hinterbliebenen der NSU-Opfer zu entschädigen. Außerdem soll eine Erinnerungsstätte entstehen.
In ihrem Antrag verwiesen Linke, SPD und Grüne darauf, dass nach den Feststellungen des Erfurter NSU-Untersuchungsausschusses die Sicherheitsbehörden des Landes bei der Fahndung nach dem NSU-Trio versagt hätten. „Die Zusammenarbeit zwischen dem damaligen Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und Thüringer Landeskriminalamt war von Rivalität und gegenseitigem Misstrauen geprägt, wodurch eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit verhindert wurde.“
Der NSU sei durch dieses Fehlverhalten nicht frühzeitig gestoppt worden, sondern habe über einen langen Zeitraum hinweg seine Taten begehen können. „Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung gegenüber den Opfern, Angehörigen und Geschädigten der rechtsterroristischen Morde, Anschläge und Raubüberfälle des NSU“, hieß es weiter in dem Antrag.
Ebenfalls mit 45 Ja- gegen 36 Neinstimmen nahm der Thüringer Landtag einem weiteren Antrag von Linken, SPD und Grünen an, in dem die Landesregierung um die Errichtung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die NSU-Opfer gebeten wird. Als Ort kämen mehrere Städte in Betracht, betonten die drei Fraktionen – beispielsweise Jena „als Herkunftsort des NSU-Kerntrios und Ort der Radikalisierung“.
Dem NSU werden zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle zur Last gelegt. Die in Thüringen aufgewachsenen NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe tauchten 1998 unter. Die Existenz des NSU wurde erst bekannt, als Böhnhardt und Mundlos nach einem Raubüberfall im November 2011 bei einem Polizeieinsatz mutmaßlich Suizid begingen. Zschäpe stellte sich wenige Tage später der Polizei. Sie steht seit Mai 2013 mit mutmaßlichen Helfern des NSU in München vor Gericht.
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