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Entschädigung geregelt

■ Vermittlungsausschuß findet Regelung des Entschädigungsgesetzes

Bonn (dpa) – Wer nach 1945 als Vertriebener in der ehemaligen DDR gelandet und dort geblieben ist, erhält nun 4.000 Mark. Die Auszahlung erfolgt noch in diesem Jahr für alle die älter als 75 Jahre sind. Auf diese Vorverlegung der Auszahlung einigte sich gestern der Vermittlungsaussschuß von Bundestag und Bundesrat bei seinen Beratungen über das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Ursprünglich sollten erst die über 78jährigen in den Genuß der Zahlung kommen, jüngere Jahrgänge entsprechend später.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Joachim Grünewald (CDU), sagte, er sehe gute Einigungsmöglichkeiten für das gesamte Gesetzespaket. Auch beim strittigsten Komplex des Gesetzes, den Ausgleichsleistungen für die im Rahmen der Bodenreform Enteigneten, deutete sich eine Einigung an. Die jetzigen Nutzer des ehemaligen „Junkerlandes“, in der Regel Rechtsnachfolger der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, sollten bei dem Erwerb des Bodens den Alteigentümern gleichgestellt werden. Bislang ist der Grund und Boden, 1,3 Millionen Hektar, in Treuhandbesitz, die Gesetzesregelung der Bundesregierung hatte vorgesehen, daß beim Rückerwerb den Alteigentümern Vorzugskonditionen eingeräumt werden, während die LPG-Nachfolgegesellschaften den Verkehrswert zahlen sollten. Dies hatte bei den betroffenen Bauern zu erheblichem Unmut geführt. Die Regelung der Bundesregierung stieß im Bundestag und Bundesrat auf den Widerspruch der SPD des CDU-regierten Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Vor Beginn der Beratungen des Vermittlungsausschusses hatte auch der SPD-Verhandlungsführer, der parlamentarische Geschäftsführer Peter Struck, die Erwartung einer endgültigen Einigung ausgesprochen.

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