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Entschädigung für NS-ZwangsarbeiterEin inakzeptables Abkommen

Paris und Washington haben sich auf eine Entschädigungsregelung für NS-Zwangsarbeiter geeinigt. Die aber diskriminiert viele Opfer.

In diesem Waggon wurden jüdische Zwangsarbeiter aus Frankreich deportiert. Bild: reuters

REIMS afp | Nach der Einigung zwischen Frankreich und den USA auf einen Entschädigungsfonds für Holocaust-Überlebende in den Vereinigten Staaten gehen frühere französische NS-Zwangsarbeiter gegen die von ihnen als diskriminierend empfundene Entschädigungsregelung vor. Opfer-Anwalt Emmanuel Ludot bezeichnete es am Montag als „inakzeptabel“, allein die „amerikanischen Kläger“ gegen die französische Staatsbahn SNCF zu entschädigen. Die Beschwerde wurde zur Prüfung bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht.

Paris und Washington hatten die Einrichtung des Fonds Anfang Dezember beschlossen. Aus dem Topf mit 60 Millionen Dollar (rund 50 Millionen Euro) sollen tausende Überlebende oder die Angehörigen inzwischen verstorbener Opfer Geld erhalten, die während der NS-Zeit von der französischen Staatsbahn SNCF in Konzentrationslager der Nazis deportiert worden waren. Jeder nicht-französische Überlebende in den USA dürfte damit etwa 100.000 Dollar erhalten.

Das Abkommen „übergeht die anderen Opfer, die in denselben Wagons transportiert wurden, um Sklaven der Zwangsarbeit in Deutschland zu werden“, kritisierte Ludot, der zwei Opfer und zehn Nachkommen von NS-Zwangsarbeitern vertritt. Die EU-Kommission müsse prüfen, ob die Sache vor den Europäischen Gerichtshof komme, der dann Anklage gegen den französischen Staat erheben könne. Es handele sich um „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die nicht verjährten.

Ludot forderte die EU-Kommission zugleich auf, das Abkommen über den Entschädigungsfonds für nichtig zu erklären, da es gegen die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 verstoße. Die Konvention schreibe die „Gleichbehandlung aller Opfer“ vor. Nach Angaben von Historikern wurden zwischen Oktober 1942 und Juli 1944 rund 640.000 Franzosen zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert.

76.000 Juden deportiert

Nach französischen Angaben sicherte Washington im Gegenzug für den im Dezember beschlossenen Entschädigungsfonds für Holocaust-Überlebende in den USA zu, dass juristische Schritte gegen die französische Bahn in den USA verhindert werden. Zwischen 1942 und 1944 deportierte die SNCF 76.000 Juden aus Frankreich in NS-Konzentrationslager. Etwa 3000 der Opfer überlebten. Wegen dieser Vorgänge hatte ein Senator in den USA 2013 eine Gesetzesänderung verlangt, um die SNCF vor ein US-Gericht bringen zu können.

Aufgrund ihrer Geschichte wäre die französische Bahn beinahe nicht als Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen in den USA zugelassen worden. Der Bundesstaat Maryland im Osten der USA hatte ursprünglich überlegt, von der SNCF eine Entschädigung der NS-Opfer zu verlangen, bevor sich das Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen dürfe. Die Regierungen in den USA und Frankreich wollten daher durch ein Abkommen solche örtlichen Initiativen stoppen.

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8 Kommentare

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  • Warum werden hier hohe Entschädigungsansprüche an eine kleine noch lebende Gruppe vereinbart? Wer damals 10 Jahre alt war, ist heute mindestens 80 Jahre alt und kann mit Geld nicht mehr wirklich "entschädigt" werden.

    Vor 50 Jahren hätten diese Menschen (und viele andere Opfer, die damals noch lebten) wirklich etwas mit dem Geld anfangen können.

    Es bringt wenig an damals 16-jährigen Hilfslageraufsehern Exempel zu statuieren während jahrzehntelang die Kommandanten ungeschoren blieben und dicke Pensionen bezogen. Es bringt auch nicht viel mehr einer Hand voll noch lebenden greisen Überlebenden viel Geld zu geben und damit zu meinen, dass man die unterbliebene Entschädigung von Millionen von Opfern wieder gut machen könne.

    Es würde mehr bringen, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die vor 20-30 Jahren die Verfolgung der Täter und Entschädigung der Opfer verhindert hatten. Es würde auch mehr bringen bei anderen Greueltaten nicht so lange zu warten...

    • @Velofisch:

      Ihr "bringt nicht mehr viel"- Resümee ist schon arg zynisch. Und das späte Zugestehen von Entschädigung schließt doch Strafverfolgung von Unrechtstaten, so sie nicht verjährt sind, nicht aus.

       

      "dait nich mär noidig .." sagte meine hoch betagte, werte SH-Schwiegermutter (Gott hab sie selig) gelegentlich. Sie sagte das aber nur, wenn Kinder, Schwiegerkinder oder Enkel ihr etwas Gutes tun wollten. Anderen Menschen hätte sie niemals etwas abgesprochen, was die bekommen soll(t)en.

    • @Velofisch:

      Mit Verlaub -

       

      Es geht um - späteste - Entschädigung -

      nicht um strafrechtliche Habhaftmachung

  • "… sicherte Washington im Gegenzug für den im Dezember beschlossenen Entschädigungsfonds für Holocaust-Überlebende in den USA zu, dass juristische Schritte gegen die französische Bahn in den USA verhindert werden.…"

     

    Ja - das Schema - ist postWK II - sorry - ubiquitäre -

    BRD ~> 'schland können da - lautstark mitreden - aber ja -

    beginnend beim sog. Kriegsfolgenrecht -

    das via Art./ G 131 - vor allem dazu diente

    Nazis zu - nunja inkorporieren

    (abgesprochenes Eldorado der F.D.P. -

    mit und ohne Zopf - Magenta läßt grüßen)

     

    &Heute der Intervention

    FDJ-Winkelement bei Pfannensilvio -

    als erfolgreich zugunsten SS-Massaker-Opfer

    - in die Villa Massimo - vollstreckt wurde -

    geübt änderte der Pate - flugs das Gesetz.

     

    (ps - da ist noch nicht aller Tage abend - denn

    Italienische Republik -

    Im Namen des italienischen Volkes hat dazu der

    Der Italienische Verfassungsgerichtshof

    (omissis) folgendes Urteil verkündet

    Urteil Nr. 238 Jahr 2014;

    ~>> das AA is not amused;)

    • @Lowandorder:

      unabweisbar -

       

      ein individuelles Klagerecht -

      gern auch als Sammelklage -

      gegen alle WK II Staaten muß her;

      damit diesem gezielten Ausgrenzen

      bei auf dufte Machen endgültig

      ein Riegel vorgeschoben wird/ist.

  • Haben eigentlich die USA schon begonnen, die vietnamesischen Opfer ihrer Agent Orange-Angriffe zu entschädigen?

    • @Dudel Karl:

      Sorry - ja du hast recht -

       

      &nen Lehrstuhl an der Uni Bonn -

      früher wurden nur (vor allem¿) Kasernen mit -

      Braunzeug benannt

      • @Lowandorder:

        Ist ja vollkommen richtig, daß man Zwangsarbeitern etwas zugesteht, wobei ich sag mal 70 Jahre zu spät ist eher eine verdammte Schande als irgendwas anderes...

         

        Den Rest, den ich mir denke, kannste Dir denken.