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Archiv-Artikel

Entschädigung für Chinesen

TOKIO afp ■ Ein japanisches Gericht hat erstmals den Staat und ein Unternehmen zu Entschädigungszahlungen an chinesische Zwangsarbeiter aus dem Zweiten Weltkrieg verurteilt. Wegen eines „Eingriffs in die Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit“ müssten der japanische Staat und das Schifffahrtsunternehmen Rinko umgerechnet 62.400 Euro an jeden der zehn klagenden Exzwangsarbeiter aus China zahlen, sagte Richter Noriyoshi Katano vom Distriktgericht Niigata gestern laut Nachrichtenagentur Kyodo in der Urteilsbegründung. Auch die Hinterbliebenen eines elften inzwischen verstorbenen Klägers hätten Anspruch auf diese Summe. Sprecher des Justizministeriums und von Rinko kündigten eine Prüfung des Urteils an und eine mögliche Berufung an. Die Kläger waren während der japanischen Besetzung Chinas 1944 nach Japan verschleppt worden, um dort beim Bau von Hafen- und Bahnanlagen zu arbeiten. Nach Kriegsende kehrten sie nach China zurück. In ihrer Klage machten sie körperliche und seelische Folgen der Zwangsarbeit geltend. Während des Zweiten Weltkriegs wurden etwa 40.000 Chinesen als Zwangsarbeiter nach Japan verschleppt, wo etwa 7.000 starben.