Endlagersuche für Atommüll: Das kann dauern
Sie hat eine Jahrhundertaufgabe: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung nimmt ihre Arbeit auf. Sie soll einen Ort für den deutschen Atommüll suchen.
Die neue Gesellschaft wurde im Zuge der Ämterneuordnung ins Leben gerufen und ist laut Standortauswahlgesetz für die Endlagersuche zuständig. Sie benötige zunächst tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten, mit denen sie die im Gesetz festgelegten Mindestanforderungen auf das gesamte Bundesgebiet anwenden kann, sagt Sprecherin Monika Hotopp. Dabei gehe man von einer „weißen Landkarte“ aus – das heißt, es gibt keine Vorfestlegungen, es wird aber auch kein Ort ausgeschlossen, also auch der umstrittene Salzstock Gorleben nicht.
Nach Auswertung der ihr von den Berg- und Wasserbehörden übermittelten Daten will die BGE gezielt weitere Informationen zu den für ein Endlager infrage kommenden Wirtsgesteinen Salz, Ton und Granit abfragen. Daraus sollen geologische Suchräume ermittelt und in einem sogenannten Teilgebiete-Bericht zusammengefasst werden.
„Es werden auch diejenigen Gebiete ausgewiesen, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist“, sagt Hotopp. Erster „Meilenstein“ im Standortauswahlverfahren sei dann ein Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die möglichst sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
Die besten Standorte werden miteinander verglichen
Aus den Teilgebieten werden anschließend Regionen für eine überirdische Erkundung ausgewählt, aus diesen wiederum Standorte für untertägige Prüfungen. Die am besten erscheinenden Standorte werden dann miteinander verglichen. Über die einzelnen Verfahrensschritte sowie über den endgültigen Endlagerstandort entscheidet jeweils der Bundestag. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit in das Suchverfahren einbezogen werden. Dazu wurden oder werden noch mehrere Gremien ins Leben gerufen.
In Regionen, die für den Bau eines Endlagers infrage kommen könnten, müssen andere unterirdische Bau- und Bohrvorhaben ab sofort vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit gebilligt werden.
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