■ Dokumentation: Der Kosovo-Friedensplan: Ende der Gewalt, zügiger Rückzug
Die wichtigsten Auszüge des Kosovo-Friedensplans in der gestern vom serbischen Parlament verabschiedeten Form:
„Es sollte ein Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:
1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung des Kosovo.
2. Ein überprüfbarer Rückzug der Militär-, Polizei- und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan.
3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen Präsenz und einer Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, die so tätig werden, wie gemäß Kapitel 7 der UN-Charta entschieden werden kann.
4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit wesentlicher Nato-Beteiligung muß unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando stationiert und ermächtigt werden, eine sichere Umgebung für alle Bewohner im Kosovo zu erreichen und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen.
5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat beschließen wird und unter der die Bevölkerung des Kosovos eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen wird.
6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen Offiziellen die Rückkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung zu der internationalen zivilen Mission und der internationalen Sicherheitspräsenz, die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen.
7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und der Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestörter Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo.
8. Ein politischer Prozeß mit dem Ziel, ein politisches Übergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellt – in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region ebenso wie der Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee.
9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung der Krisenregion.
10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der Annahme der aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor ermittelter Elemente abhängen:
– ein schneller und genauer Zeitplan für den Rückzug, zum Beispiel sieben Tage bis zum Ende des Rückzugs;
– Abzug von Waffen der Luftverteidigung aus der Zone gegenseitiger Sicherheit von 25 Kilometern innerhalb von 48 Stunden;
– die Rückkehr von Offiziellen wird unter Aufsicht der internationalen Sicherheitspräsenz ausgeführt und wird auf eine kleine vereinbarte Zahl begrenzt – Hunderte, nicht Tausende. Die Einstellung der Militäraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn des Rückzugs verifiziert werden kann.“ AP
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